Für Hunde in Österreich erreicht: Verbot von Würge-Halsbändern!
© Tierschutzombudsstelle Wien „Kettenwürger“ werden aufgrund Tierschutzwidrigkeit in Österreich verboten
Würgeketten sind aus Tierschutzsicht absolut abzulehnen! Beim Zug an der Leine zieht sich das Halsband immer weiter zusammen, bis dem Tier die Luft abgeschnürt wird und ihm Schmerzen zugefügt werden. Daher werden Würge-Halsbänder in Österreich bald verboten sein. Wir hoffen, dass die entsprechende Gesetzesnovelle bald in Kraft tritt.
Warum war es schwierig dieses Verbot umzusetzen? Anhänger längst überholter "Erziehungs"methoden haben immer behauptet, dass sich der Hund die Schmerzen ja selber zufügt, wenn er an der Leine zieht. Dieses Argument ist aus verschiedenen Gründen nicht haltbar: Hunde ziehen nicht an der Leine, um ihren Ungehorsam zu demonstrieren, sondern weil sie unterschiedlichste, für die HundehalterInnen oft nicht erkennbare Gründe dafür haben. Diese können über Mangel an Alternativen, Stress, Unsicherheit, Aggressionsverhalten bis zu massiver Angst reichen. Der Hund „sucht“ sich also nicht aus, für den Preis des „Ungehorsams“ gewürgt zu werden, sondern wird in einer für ihn ohnehin schon unangenehmen Situation auch noch mit Schmerzen bestraft!
Massive gesundheitliche Folgen
Die Verwendung von Würgeketten kann zu Schäden an Halswirbelsäule, Luft- und Speiseröhre, Kehlkopf, Bindegewebe, Gesichtsmuskulatur und sogar an den Augen (durch einen erhöhten Augendruck) führen. Plötzlich ausgelöste Traumata (Hund springt in die Leine) bergen ein besonders hohes Verletzungsrisiko.
Durch die beim Einsatz von Kettenwürgern ausgelösten Schmerzen und damit verbundenen Assoziationen werden außerdem Reizbarkeit und Stresstoleranz der Hunde negativ beeinträchtigt.
Gehen an lockerer Leine
Leinenführigkeit ist am besten dadurch zu erreichen, dass HundehalterInnen ihre Hunde in dem Augenblick, an dem sie nicht an der Leine ziehen, durch Belohnen (z.B. Lob) motivieren. Wer mehr über Leinenführigkeit wissen möchte, findet alle Informationen im Handbuch „Wiener Hundeführschein“.
Welche Ausrüstung ist nun empfehlenswert?
Die Tierschutzombudsstelle rät zur Verwendung von gut sitzenden Brustgeschirren, die nicht einschneiden, bzw. einfachen, breiten Halsbändern, da diese den Druck auf den Hundehals gleichmäßiger verteilen.
Fühlt sich der Hund mit dem Brustgeschirr wohl, ist es dem Halsband vorzuziehen. Es darf aber weder verrutschen (Scheuerstellen, Irritation des Hundes) noch zu eng anliegen (Druckstellen). Ist das Geschirr an allen Seiten verstellbar, ist eine optimale Anpassung an das Tier möglich.
Postkarten zum Thema "Verbot von Würge-Halsbändern" können bei der Wiener Tierschutzombudsstelle unter post(at)tow-wien.at bestellt werden.