Kritik an Tierschutz-Gesetzesnovellen: Österreich wäre europaweit nicht mehr Vorreiter im Tierschutz
Ausständige Verbesserungen für Schweine nicht umgesetzt! Zu Jahresende 2016 hat das für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium (BMGF) zwei Novellierungsentwürfe in Begutachtung geschickt, die am 30. März 2017 im Nationalrat diskutiert worden sind. Sie betreffen Änderungen des Tierschutzgesetzes einerseits, der Verordnung für landwirtschaftliche Tierhaltungen andererseits. Die Tierschutzombudsstelle Wien und Vier Pfoten warnen: Auch wenn Verbesserungen vorgeschlagen werden, sind doch zahlreiche der vorgeschlagenen Änderungen aus Tierschutzsicht sehr problematisch.
Die Kritik bezieht sich unter anderem auf die Anbindehaltung von Rindern, die weiter erlaubt werden soll, die Enthornung der Ziegen, die einen sehr risikoreichen Eingriff darstellt, sowie die weiterhin gesetzlich tolerierte betäubungslose Ferkelkastration, die geradezu ein Schandfleck für die Gesetzgebung eines fortschrittlichen Landes ist. Gerade zu letzterem Punkt laufen andere Länder Österreich den Rang als Tierschutzvorreiter ab: Die Niederlande, Schweden, Dänemark und die Schweiz haben längst ein Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, in Deutschland wird ein solches 2019 in Kraft treten.
Neben Verbesserungen, die ausdrücklich zu begrüßen sind (z.B. wird der Kompetenzbereich der Tierschutzombudsleute ausgeweitet), gibt es weiterhin "Baustellen“, so zum Beispiel die Absicht, die im April 2016 verordnete Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder aufzuweichen. Auch vermisst der aktuelle Textvorschlag für das Tierschutzgesetz ein Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen.
Fazit der Tierschutzombudsstelle Wien: Novellen in der Tierschutzgesetzgebung sollten immer nur für Verbesserungen im Sinne der Tiere genutzt werden. Ein Abtausch von Zugeständnissen an einzelne Lobbygruppen auf Kosten der Tiere ist entschieden abzulehnen!