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Gerade in der warmen Jahreszeit kann ein in der Sonne stehendes Fahrzeug für einen Hund zur Todesfalle werden. Viele TierfreundInnen fragen sich in solchen Situationen wer das Recht hat, eine leidenden Hund unter Inkaufnahme einer damit verbundenen Beschädigung des Autos zu befreien.
Zur Klärung dieser Frage hat die Tierschutzombudsstelle Wien Herrn Rechtsanwalt Mag. Rainer Radlinger mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Frage der Handlungsmöglichkeiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Verstößen gegen Art 2 § 5 Z 10 Tierschutzgesetz 2005 ( Verbot ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder Bewegungseinschränkungen auszusetzen und ihm dadurch Schmerzen, Leiden Schäden oder schwere Angst zuzufügen) beauftragt.
Herr Mag. Radlinger kommt zu dem Schluss, dass ein Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Vorliegen der Voraussetzungen gedeckt und intendiert ist. Ein Eingreifen von Privatpersonen ist für diese aber durch die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen mit einem hohen Risiko verbunden.
Link zum Gutachten
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