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Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 31. Juli 2007 (BGBl. Nr. 547/2007 - Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden), wurde auch die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Tierschutzrates neu geregelt. Gemäß dieser Novelle hat der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend auf Vorschlag des Tierschutzrates eine Geschäftsordnung durch Verordnung zu erlassen. Diese Geschäftsordnung wurde am 11.4.2008 im Bundesgesetzblatt ( BGBl. Nr. 126/2008) veröffentlicht. Link
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