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Wildtiere in Zirkussen
Wien, Jänner 2007

EU-weit gibt es nur in Österreich ein Totalverbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen. Ende des Jahres 2005 hat die EU- Kommission diesbezüglich in einem Mahnschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angekündigt. Das im österreichischen Bundestierschutzgesetz festgeschriebene Wildtier-Verbot in Zirkussen wurde als Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit angesehen. Nunmehr kam vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die erfreuliche Nachricht, dass das Vertragsverletzungsverfahren mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2006 eingestellt worden ist. Auch die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich für die Beibehaltung des Verbotes der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen intensiv eingesetzt.

  • Link zur RK "Zirkus-Wildtierverbot: TOW-Bericht vor EU-ParlamentarierInnen" 
  • Link zum TOW-Positionspapier in englischer Sprache

 

Wien war Vorreiter beim Verbot von Wildtieren in Zirkussen

Das Bundesland Wien trat schon lange für ein Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen ein. Bereits in einer im Jahre 1996 von der Wiener Umweltanwaltschaft veröffentlichen Publikation betreffend Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen kamen die AutorInnen zum Schluss, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich nicht möglich ist. Diese Richtlinien waren Grundlage für eine bundesländerweite Einigung, die 2001 in Kraft trat und vorsah, in Österreich bis zum Jahre 2005 die Wildtierhaltung in Zirkussen weitgehenden einzuschränken. Am 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere in Kraft. Gemäß § 27 dieses Gesetzes dürfen in Zirkussen, Varietes und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden. Auf Grund des Beschlusses der EU-Kommission ist zu hoffen, dass auch andere EU-Staaten dem österreichischen Beispiel folgen werden.

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