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Die Tötung von Hummern und anderen Krustentieren besteht noch immer darin, sie lebendig in kochendes Wasser zu werfen. Diese Tötungs-(nicht Betäubungs-)Art ist als überholt anzusehen und aus Tierschutzsicht abzulehnen. Mit dem sogenannten „Crustastun-Verfahren“ besteht eine praxiskonforme und vertretbare tierschützerische Alternative. Die Tierschutzombudsstelle Wien hat gemeinsam mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien den Erfinder dieser Methode, Herrn Simon Buckhaven, nach Wien eingeladen, um das „Crustastun-Verfahren“ interessierten VertreterInnen aus Wissenschaft, Gastronomie und Handel bzw. Mitgliedern des Tierschutzrates vorzustellen.
Empfindungsvermögen von Hummer, Krabbe & Co
Die Leidensfähigkeit von Krebstieren gilt als erwiesen, da stressbedingte Schäden nachweisbar und Verhaltensänderungen als Reaktion auf Stressoren beobachtbar sind. Hummer, die Negativreizen ausgesetzt sind, reagieren darauf in ähnlicher Weise wie Säugetiere auf Schmerz.
Crustastun-Verfahren
In Sekundenbruchteilen werden die in den Crustastun - ein Gerät, das ungefähr die Dimensionen eines Tischkopierers aufweist - eingebrachten Tiere durch einen Stromschlag nachhaltig betäubt. Dieser Stromstoß hält noch weitere Sekunden an, bis das gesamte Nervensystem zerstört ist und das Tier zuverlässig nicht mehr lebt. Der Einsatz des Gerätes bietet eine praxiskonforme und vertretbare tierschützerische Alternative zur Tötung durch Einwerfen ins kochende Wasser - die derzeit in Österreich vorgeschriebene Tötungsmethode für Krusten- und Schalentiere. Die Tierschutzombudsstelle Wien wird sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass sich praxiserprobte und tiergerechte Tötungssysteme wie das Crustastun-Verfahren als Alternative zu den bestehenden Methoden durchsetzen.
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Link zur Crustatun-Homepage
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