Tier- und Artenschutzproblematik von Reptilienbörsen
01.06.2012 | Drei renommierte Expert*innen aus den Gebieten Ökologie, Psychologie und Medizin präsentierten vor kurzem eine internationale Studie zum Gefährdungspotential von Reptilienbörsen.
Die Untersuchungen fanden auf Börsen in Deutschland, England und Spanien statt und ergaben folgende Problematiken:
- Hohes Ausmaß an Stress bei den auf Börsen präsentierten Amphibien und Reptilien weist auf eine massive Tierschutzrelevanz hin.
- Großes Potential für die Übertragung von Krankheitserregern (Zoonosen) auf den Menschen.
- Gefahr der Faunenverfälschung durch Einschleppen fremder Arten („Invasoren", „Neobiota").
Die Position der Tierschutzombudsstelle Wien zur Problematik von Tierbörsen ist eindeutig:
- Tierbörsen verleiten zu spontanen und unüberlegten Tierkäufen.
- Die Konsument*innen können sich nur beschränkt über die Seriosität des Angebotes und den Gesundheitszustand der Tiere ein Bild machen.
- Tausch- und Erwerbsbörsen dürfen zwar einschließlich Einbringung und Abtransport höchstens 12 Stunden dauern. Die Transportdauer ist allerdings nicht beschränkt und die Art und Weise der Unterbringung der Tiere, auch wenn sie den Bestimmungen der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung entsprechen, stellen für die Tiere eine Stressbelastung dar.
- Die Tierschutzombudsstelle Wien vertritt die Meinung, dass Tiere bevorzugt am besten direkt beim seriösen Züchter erworben werden sollen. Dort hat der Käufer / die Käuferin auch die Möglichkeit, sich von tiergerechten Haltungs- und Zuchtbedingungen zu überzeugen.
- Die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung legt fest, dass nur Wirbeltiere auf Tausch- und Verkaufsbörsen angeboten werden dürfen, die nicht innerhalb der letzten vier Tage auf einer anderen Verkaufsausstellung angeboten oder ausgestellt wurden. Dies ist für die Behörde praktisch unkontrollierbar.
- Käufer*innen, die Tiere auf Tiermärkten und Tierbörsen erwerben, haben kaum die Möglichkeit, im Falle des Falles Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verkäufern geltend zu machen.
- Generell stellt, nach Meinung der Tierschutzombudsstelle Wien, die Form des Anbietens von Tieren auf Tierbörsen und Verkaufsausstellungen einen antiquierten Umgang mit Tieren dar.
- Jeder Tierkauf muss gut überlegt sein. Haltungsansprüche, gesetzliche Bestimmungen und die Herkunft der Tiere müssen dem Käufer vorab bekannt sein und, analog den Bestimmungen für den Zoofachhandel, zumindest in Form eines Merkblatts schriftlich ausgehändigt werden.