Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Home » Projekte » Qualzucht » Qualzucht bei Katzen » Welthundetag: Widerstand gegen tierquälerische Zucht von "Moderassen" wächst
Nächster Artikel 

Welthundetag: Widerstand gegen tierquälerische Zucht von "Moderassen" wächst

08.10.2021 | Sie kann kaum atmen, muss sich während des Essens übergeben und erstickt beinahe, wenn sie versucht, im Liegen zu schlafen. Quinny, die kleine Französische Bulldogge, ist das Ergebnis einer Qualzucht.


Die Züchtung von Tieren, bei denen absehbar ist, dass diese Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst erleben, ist in Österreich verboten. Dennoch findet sie statt. Und ein Ende ist mit den derzeit geltenden Regelungen nicht in Sicht. "Generationen von Tieren sind dem Leid schutzlos ausgeliefert", warnen die Tierschutzombudspersonen Österreichs anlässlich des Welttag des Hundes und fordern konkrete Gesetzesänderungen. Eine neue Datenbank bietet umfangreiche Informationen zu den Folgen der einzelnen Defekte.

"Es kann nicht sein, dass wir in Österreich ein Qualzucht-Verbot im Tierschutzgesetz haben, das durch bestimmte Maßnahmen jedoch tagtäglich und dauerhaft umgangen werden kann."

Die Tierschutzombudspersonen

Aktuell gilt: Mit an Qualzuchtmerkmalen leidenden Tieren darf weiterhin gezüchtet werden.

Die Züchter*innen müssen laut § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz lediglich nachweisen, dass sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen durch züchterische Maßnahmen oder entsprechende Programme reduzieren und beseitigen. Problematisch an dieser Regelung: Ein Zeitpunkt, bis wann das gewünschte Ziel der Verhinderung von "Qualzuchten" erreicht werden sollte, ist nicht genannt. Das bedeutet, dass die Dokumentationen und Maßnahmenprogramme unbegrenzt fortgeführt werden können.

"Dieser Paragraph im Tierschutzgesetz muss dringend überarbeitet werden."

Die Tierschutzombudspersonen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme

Zudem müssen Maßnahmen und Leitlinien für einen einheitlichen Vollzug des Qualzuchtverbotes umgesetzt werden. Hier sehen die Tierschutzombudspersonen das zuständige Gesundheitsministerium in der Pflicht. "In den einzelnen Bundesländern gibt es bereits Bemühungen, den Vollzug in dieser Hinsicht zu verbessern. Das ist sehr erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung", so die Tierschutzombudspersonen. "Doch braucht es österreichweit gültige Vorgaben und keinen Fleckerlteppich, damit sich die Vollzugsorgane, aber auch die Züchter*innen und Käufer*innen von Tieren auskennen".

Einen wichtigen Vorstoß hat die Tierschutzombudsstelle Wien hier gemeinsam mit anderen internationalen Partner*innen aus Veterinärwesen und Tierschutz geleistet: Mit dem Qualzucht-Evidenz Netzwerk QUEN gibt es nun ein Tool, das Behörden und Tierärzt*innen die Bewertung möglicher Qualzucht-Fälle erleichtert. "Auf QUEN werden fundierte wissenschaftliche Informationen zu zuchtbedingten Defekten und deren Folgen fürs Tier sowie Rechtsgutachten und Gerichtsurteile bereitgestellt", erläutert die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. "Wir hoffen, dass es mit diesem beispiellosen Projekt gelungen ist, den handelnden Organen nicht nur das gesammelte einschlägige Wissen zu bieten, sondern auch Sicherheit, Maßnahmen zu setzen, wenn eine Zucht tierschutzrelevant ist."   

Für Quinny und Tausende andere Tiere mit Qualzuchtmerkmalen kommt jegliche Änderung freilich zu spät. Hunde mit verkürzten Köpfen (Brachycephalie), mit krummen, kurzen Beinen (Chondrodystophie) oder anderen Skelettanomalien (z.B. Hüftgelenksdysplasie), mit extremen Hautfalten, krank machenden Farbschlägen wie Merle oder Dilute oder sogar ganz ohne Haarkleid sind in Österreich allgegenwärtig. "Um die nachkommenden Generationen von Bulldogge, Mops, Australian Shepherd und Co. vor Tierleid zu schützen, muss jetzt gehandelt werden", so die Tierschutzombudspersonen Österreichs. 

Qualzucht ist übrigens auch das Thema des heurigen Tier&Recht-Tags, der juristischen Fachtagung der Tierschutzombudsstelle Wien: Am 2. Dezember 2021 wird die Problematik unter dem Titel „Vererbtes Leid - Wege aus der Qualzucht“ von Vortragenden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz beleuchtet. Nähere Informationen gibt es hier

Weitere Informationen

Die vollständige Stellungnahme der Tierschutzombudspersonen Österreichs zum Thema "Qualzucht" finden Sie hier.

Die Plattform Qualzucht-Evidenz Netzwerk QUEN erreichen Sie hier: http://qualzucht-datenbank.eu/

 

Bleiben Sie up to date!

:
:


Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:

Jetzt anmelden: Unterricht mit WAU-EffektKostenloses Programm "Eine Stunde Hunde-Kunde" hat bereits über 1.000 Schüler*innen in Wien erreicht. Beitrag lesen...
Hund und Katze bei Gewitter nicht alleine lassenSommerzeit ist auch Gewitterzeit! Für viele Katzen und Hunde sind Blitz und Donner ein Alptraum. Helfen Sie Ihrem Vierbeiner, indem Sie die drei großen As beachten. Beitrag lesen...
Bitte nicht: Diese 5 Hitze-Fehler bringen Mautzi und Co. ins SchwitzenAbkühlung für Heimtiere: Die Tierschutzombudsstelle Wien klärt auf über richtiges Verhalten an warmen Tagen.Beitrag lesen...