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BRD – Tierleid ist rechtfertigender Notstand

08.03.2018 | Das Oberlandesgericht Naumburg erkannte in massivem Tierleid einen gewichtigen Notstand, der das Betreten einer Schweinezuchtanlage und das Dokumentieren der Zustände rechtfertigt. Die drei angeklagten Tierschützer*innen wurden daher rechtskräftig freigesprochen.

„Schwein gehabt – hier stimmt die Tierhaltung“
„Schwein gehabt – hier stimmt die Tierhaltung“

Im Jahr 2013 hatten Aktivist*innen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch eV“ die grauenvollen Haltungsbedingungen in der Schweinezucht und -mast Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt) heimlich gefilmt und die Videoaufnahmen veröffentlicht. Sie wurden daraufhin wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Nachdem sie bereits in den beiden unteren Instanzen freigesprochen worden waren, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch der Tierschützer*innen.

Nach Ansicht des Gerichts sei zwar ein Hausfriedensbruch begangen worden, im Hinblick auf das umfassend dokumentierte Tierleid und das Versagen der staatlichen Kontrollorgane sei dieser aber eindeutig gerechtfertigt. Es wurden keine Schäden angerichtet und mittels Einwegkleidung, Mundschutz und desinfizierter Kameras auch darauf geachtet, dass keine Keime in die Ställe gelangten. Der Betrieb wurde nur mit dem Ziel betreten, die Zustände zu veröffentlichen und so eine staatliche Verfolgung in Gang zu setzen. Da davor von Seiten der Behörden trotz Wissen um die massiven Verstöße gegen das Tierschutzrecht nichts unternommen wurde, sei dies auch die einzige Möglichkeit gewesen, um dem Rechtsgut Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Aus diesem Grund ließ der vorsitzende Richter auch das Argument, dass die Kontrolle des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben Sache der Behörden sei, nicht gelten – diese Aufgabe wurde von den zuständigen Behörden nämlich in der Praxis nicht erfüllt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

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