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Köln: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für "Freigängerkatzen"

Mit der Stadt Köln hat Anfang Februar 2018 die erste deutsche Millionenstadt eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen.

© Martina Koppensteiner
© Martina Koppensteiner

Durch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von "Freigängerkatzen" soll das Elend der ca 20.000 Kölner Streunerkatzen langfristig gemindert werden. Bisher fingen TierschützerInnen im Jahr durchschnittlich 1.100 Katzen  ein, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und bei Bedarf Katzen tierärztlich zu versorgen. Von den jährlich eingefangenen Tieren waren etwa 800 Katzen nicht kastriert.

Die Katzen werden mit speziellen Lebendfallen eingefangen und anschließend tierärztlich untersucht, kastriert und behandelt. Danach werden sie an Ort und Stelle des Einfangens wieder frei gesetzt und dort von TierschützerInnen versorgt. Nur zahme Tiere werden nicht frei gesetzt, sondern können vermittelt werden.

Trotz der durchgeführten Kastrationen nahm die Überpopulation der Streunerkatzen durch eine Vermehrung mit "Freigängerkatzen" stark zu. Die nun beschlossene Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von "Freigängerkatzen", diese durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung kennzeichnen und gleichzeitig registrieren zu lassen. Die Katzen dürfen künftig nur dann freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind.  (Quelle: www.stadt-koeln.de)

Rückschritt in Österreich

Mit der Tierschutzgesetznovelle 2017 wurde die Pflicht der Kastration von freilaufenden Hauskatzen de facto aufgehoben, indem man diese Haltung einfach als Zucht deklarieren kann. Die Wiener Tierschutzombudsstelle hat diese Änderung massiv kritisiert - gemeinsam mit vielen Tierschutzgruppen und -initiativen setzt sie sich für eine sinnvolle gesetzliche Regelung ein, die sicherstellt, dass es zu keiner unkontrollierten Vermehrung von freilaufenden Katzen kommt. 

 

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