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Gefärbte Taube als Touristenattraktion für Selfies angeboten

18.04.2019 | Für viel Aufsehen hatte diese Geschichte gesorgt: Eine Frau hatte im Schönbrunner Schlosspark Touristen gegen Geld Fotos mit gefärbten Tauben angeboten. Dank der vielen Medienberichte und der zahlreichen Hinweise engagierter Tierfreundinnen und Tierfreunde konnte die Frau von der Polizei gestellt werden. Drei Tauben wurden abgenommen und in Sicherheit gebracht. Die Frau wurde angezeigt.


Die rechtliche Situation ist in diesem Fall eindeutig: Laut § 7 Abs. 6 Bundestierschutzgesetz ist das aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen vorgenommene Tätowieren oder Verfärben von Haut, Federkleid oder Fell verboten, sofern es sich nicht um eine Maßnahme zur fachgerechten Tierkennzeichnung handelt. Die Chemie in den Farben stellt eine Gefahr für die Vögel dar und kann zu Augen- und Hautreizungen führen. Zudem muss das Tier nicht nur beim Färbevorgang selbst großem Stress ausgesetzt gewesen sein, sondern auch bei den anschließenden Foto-Sessions: Tauben sind nicht handzahm. Ein Weiterreichen von Hand zu Hand versetzt sie in schwere Angst, die Tiere erstarren - und werden so als hilflose Foto-Attraktion missbraucht.  

Was Sie tun können

  • Wenn Sie Zeugin/Zeuge solch eines tierquälerischen Angebots werden, gehen Sie bitte auf keinen Fall darauf ein! Wer sich mit dem Tier fotografieren lässt, sorgt nur dafür, dass das Geschäft weiterläuft.
  • Benachrichtigen Sie umgehend die Polizei oder das Veterinäramt unter 01/4000 8060!
  • Bewusstseinsbildung: Informieren Sie andere Menschen darüber, dass es sich bei solchen Angeboten um Tierquälerei handelt!

Wir danken allen engagierten Menschen, die mit ihren Meldungen und Hinweisen zum Aufenthaltsort der Frau dafür gesorgt haben, dass diese überführt werden konnte!

 

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