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Welttierschutztag: Diese Vergehen wurden in Wien gestraft

04.10.2019 | Hummer, Hunde, Meerschweinchen: Mehr als 300 Tierschutz-Fälle aus Wien landen jedes Jahr bei der TOW. Wir haben eine Auswahl zusammengestellt - inklusive der ausgesprochenen Strafen.


Manchmal lassen sie einen erschauern, manchmal einfach nur mit dem Kopf schütteln. Betroffen machen sie immer, da unschuldige Tiere die Leidtragenden sind: Mehr als 300 Fälle, in denen Menschen in Wien wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt wurden, landen jedes Jahr am Schreibtisch der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW). In diesen Verfahren stellt die TOW sicher, dass den Tieren Recht widerfährt – und die mutmaßlichen Tierquäler*innen angemessen gestraft werden. Zum Welttierschutztag am 4. Oktober berichtet die Tierschutzombudsstelle über fünf der erschreckendsten und traurigsten Fälle, die dank des Einsatzes von aufmerksamen Bürger*innen, Behörden und des Engagements der TOW im heurigen Jahr gestraft wurden.

 „Ohren zwicken“ mit Folgen: 4.000 Euro Strafe

Ein besonders grässlicher Fall von Tierquälerei ereignete sich zu Jahresbeginn im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Opfer: ein kleiner, unschuldiger Welpe, der vom eigenen, alkoholisierten Herrl beim Gassigehen auf offener Straße grob misshandelt wurde. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hundehalter das Tier mehrfach geschlagen und mit dem Fuß Tritte verpasst hatte, so dass der Welpe nur mehr humpeln konnte. Die mutigen Anrainer*innen stellten den Tierquäler und verständigten sofort die Polizei. Der Halter sagte daraufhin aus, er habe den Welpen lediglich am Ohr gezwickt. Die Polizei nahm den Hund ab und übergab ihn der Tierrettung, die ihn sofort auf die Veterinärmedizinische Universität zur Behandlung und anschließend ins TierQuarTier Wien brachte. Es folgte eine hohe Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von 4.000 Euro. Die TOW setzt sich zudem dafür ein, dass der Mann ein Tierhalteverbot bekommt.

Hummer auf Eis: 600 Euro Strafe

Ein Restaurant im 1. Bezirk hatte sich im vergangenen Jahr eine besondere „Auslagengestaltung“ einfallen lassen, um die Gäste für seine Spezialitäten zu begeistern: Auf einem mit Eiswürfeln bedeckten Teller war ein lebender Hummer abgelegt. Doch damit nicht genug: Die Scheren des Hummers waren mit Gummibändern zusammen gebunden, der Rand des Tellers mit toten Fischen „dekoriert“. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, über die Tierschutzbestimmungen in diesem Fall nicht: Heuer folgte eine Strafe in Höhe von 600 Euro wegen tierschutzwidriger Haltungsbedingungen. 

Luft abgeschnürt: 1.000 Euro Strafe

Noch immer gibt es unwissende oder unbelehrbare Hundehalter*innen, die sogenannte Würgehalsbänder ohne Stoppmechanismus verwenden. Die Verwendung solcher Halsbänder mit Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, ist jedoch verboten und stellt eine strafbare Tierquälerei dar. Dies musste ein Hundehalter im Mai dieses Jahres in Wien erfahren. Nach einer Anzeige durch die Polizei folgte nun eine saftige Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.

Misshandlung von Meerschweinchen: Tierhalteverbot

Es ist ein Fall, der einen in seiner Grausamkeit den Atem stocken lässt: Ein Mann ließ seine Aggressionen an einem kleinen Meerschweinchen aus. Er misshandelte das hilflose Tier aufs gröbste, indem er zunächst mehrfach mit einem Stock auf sein Opfer einschlug und es anschließend zu Tode quälte. Nach einer Verurteilung durch das Straflandesgericht folgte nun u.a. der Ausspruch eines dauerhaften Verbots der Haltung von Tieren.

Quälerei von Karpfen: Tierhalteverbot

Flossenverletzungen, Einblutungen in der Haut, verminderte Vitalität; das alles in einem Becken, dessen Wasser durch Hautfetzen, herumschwimmende Schuppen und Blutfäden getrübt war: Die Karpfen, die an einem Stand auf einem Wiener Markt feilgeboten und bereits Ende 2017 bei einer Kontrolle von Veterinärbehörde und Marktamt entdeckt wurden, müssen schweres Leid erfahren haben. Nachdem der Geschäftsführer im vergangenen Jahr dafür bereits eine saftige Geldstrafe ausgefasst hatte, wurde heuer ein Tierhalteverbot für die Haltung von Karpfen über den Händler verhängt. 

Übrigens: In der Tier & Recht-Datenbank der TOW werden Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Tierschutzrechts gesammelt und aufbereitet. Die Datenbank ist öffentlich verfügbar. Die Suche kann sowohl mit Hilfe von Schlagwörtern als auch zu konkreten Themengebieten erfolgen. Zu jeder Entscheidung findet sich eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie ein Link, unter dem die vollständige Entscheidung aufgerufen werden kann.

Hintergrundinfo: Die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen

Ein wichtiger Teil der Arbeit der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) ist die Kontrolle von Verwaltungsstrafverfahren, um sicherzustellen, dass dabei die Interessen des Tierschutzes gewahrt bleiben. In den Jahren 2017/2018 war die TOW in knapp 650 Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz als Partei eingebunden. Hiervon umfasst sind etwa Verstöße wegen Tierquälerei, illegalen Anbietens von Tieren in der Öffentlichkeit, verbotener Eingriffe an Tieren, Nichteinhaltung von Haltungsbedingungen sowie die Vernachlässigung der Registrier- und Kennzeichnungspflicht von Hunden. In zahlreichen Verfahren konnten durch die von der TOW vorgebrachten Einwände und abgegebenen Expertisen die Einstellung der Verfahren verhindert und der Ausspruch einer angemessenen Geldstrafe erreicht werden.

Die Tierschutzombudspersonen haben in diesen Verwaltungsverfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abzugeben (sog. „Recht auf Parteiengehör“), sie können an mündlichen Verhandlungen teilnehmen und in Verfahrensakten Einsicht nehmen. Weiters sind ihnen die Bescheide, mit denen die Verfahren abgeschlossen werden, zuzustellen. Gegen diese Bescheide können die Tierschutzombudspersonen das Rechtsmittel der Beschwerde beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht erheben, wenn Tierschutzinteressen rechtswidrig verletzt wurden. Seit der Novelle des Tierschutzgesetzes vom April 2017 haben Tierschutzombudspersonen auch die Möglichkeit, Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte in Form einer Revision vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen. In Wien werden die Verfahren – je nach Gegenstand – von den Magistratischen Bezirksämtern, der Magistratsabteilung 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) und der Magistratsabteilung 58 (Wasserrecht) durchgeführt.

 

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