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Wien: Nur jeder fünfte Hund korrekt gechippt und registriert

28.08.2020 | Auf einer Straße, mitten im dritten Wiener Gemeindebezirk, wurde er gefunden: ein etwa zweijähriger Schäferhund, abgemagert und orientierungslos. Die Tierrettung der Stadt Wien brachte ihn ins TierQuarTier Wien. Schnell stellte sich heraus: Der Rüde war nicht gechippt – und demzufolge auch nicht in der Heimtierdatenbank registriert. Sein Frauerl oder Herrl konnte somit nicht verständigt werden. Lupus, wie er liebevoll im TierQuarTier Wien genannt wird, wartete lange darauf, dass sich seine Familie meldet.


Mit seinem Schicksal ist Lupus nicht alleine: In den ersten fünf Monaten 2020 kamen insgesamt 299 Hunde ins TierQuarTier Wien. Davon waren 203 gechippt, jedoch nur 104 Tiere auch in der Heimtierdatenbank registriert. Von den registrierten Hunden waren in nur 60 Fällen die korrekten Daten der Tierhalter*innen hinterlegt. Konkret bedeutet das, dass nur jeder fünfte Hund die Chance hat, unverzüglich heim zu seiner Familie zu kommen. 

Ein Problem, das für viel Leid bei Tier und Mensch sorgt: In ganz Österreich werden täglich Tiere aufgefunden, die entweder gar nicht gechippt sind oder nicht richtig in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert wurden. So vergeht wertvolle Zeit, bis das Tier zurück in sein vertrautes Heim kommen kann. Zeit, in der das Tier in ungewohnter Umgebung ohne seine Bezugspersonen großen Stress erlebt. Manchmal können die Tierhalter*innen auch nie ausgeforscht werden. Ein Leid, das durch die korrekte Kennzeichnung und Registrierung vermeidbar ist.

"Check meinen Chip"

Die Österreichische Tierärztekammer startet daher am 1. September 2020 die Infokampagne "Check meinen Chip", um Tierhalter*innen auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ziel ist es, die Zahl der gechippten und korrekt registrierten Tiere im Rahmen des Aktionsmonats zu erhöhen. Die Tierschutzombudsstelle Wien unterstützt die Kampagne und setzt sich zudem dafür ein, dass der Mikrochip und der korrekte Eintrag in der Heimtierdatenbank des Bundes bei allen Hunden und Zuchtkatzen, die erstmals in die Ordination kommen, verpflichtend von den Tierärzt*innen kontrolliert wird.  

Maggie Entenfellner und Christoph Wagner-Trenkwitz mit ihren Hunden

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer einen Hund oder eine Katze, die zur Zucht verwendet wird, hält, muss das Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und in der Heimtierdatenbank des Bundes melden. Kommen Tierhalter*innen dieser Pflicht nicht nach, kann dies mit Strafen in Höhe von bis zu 3.750 Euro geahndet werden.

Doch oftmals wissen die Bürger*innen nichts von der Vorgabe oder es gibt Missverständnisse in Bezug auf die „richtige“ Meldung. So glauben manche Menschen irrtümlicherweise, dass mit der Anmeldung des Hundes für die Hundeabgabe auch die Meldung in der Heimtierdatenbank erledigt ist. Private Datenbanken wie z.B. Petcard, Animaldata oder Tasso bieten ebenfalls die Registrierung von Heimtieren an. Hier muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, ob die Daten automatisch auch in die amtliche Heimtierdatenbank übertragen werden. Ist dies nicht der Fall, dann liegt es in der Verantwortung der Tierhalter*innen, sich separat um den verpflichtenden Eintrag zu kümmern.

Das können Sie tun:

  • Lassen Sie Hunde und Katzen chippen und registrieren!
  • Kontrollieren Sie ganz einfach durch Eingabe der Chipnummer in das Suchfeld, ob Ihr Tier tatsächlich in der amtlichen Heimtierdatenbank des Bundes registriert ist!
  • Halten Sie Ihre hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell!
  • Weisen Sie andere Tierhalter*innen auf die Notwendigkeit des Chippens und des korrekte Registrierung in der amtlichen Heimtierdatenbank des Bundes hin!

Lupus hat bereits ein liebevolles neues Zuhause gefunden. Wer anderen freundlichen Tieren ebenso ein schönes, neues Zuhause geben möchte, kann sich bei Interesse direkt an die Hundevergabe im TierQuarTier Wien unter der Telefonnummer 01 734 11 02 – 115 oder an die E-Mail-Adresse hundervergabe(at)tierquartier.at wenden.

 

Bleiben Sie up to date!

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