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Gutachten über das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden

Kategorie: Gutachten
Kategorie: Hund
Datum: 17.12.2019

Was für Menschen eine Frage des Geschmacks ist, ist für Hunde ein No-Go: Das Abschneiden, Scheren oder Rasieren der Tasthaare (auch Barthaare, Sinneshaare – im Fachjargon Vibrissen – genannt) aus kosmetischen Gründen ist ein unzulässiger Eingriff, der laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) im Jahr 2019 in Auftrag gegeben hat. Diese Position wird von einem breiten Bündnis aus Tierschutz, Veterinärmedizin, Wissenschaft und Hundeverhaltensexpert*innen unterstützt.

 Anzumerken ist, dass das Gutachten vor der Novelle BGBl. I Nr. 124/2024 erstellt wurde und somit auf der alten Gesetzeslage beruht, bevor der Zusatz „aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen“ in § 7 Abs. 1 Z 7 TSchG eingefügt wurde.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Das von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer und DDr.in Regina Binder veröffentlichte Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Es wird die Auffassung vertreten, dass das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten und aus veterinärfachlicher, biologischer und tierethischer Sicht abzulehnen ist. Ein Befund, der von den Österreichischen Tierschutzombudspersonen (ausgenommen Burgenland), dem Dachverband der Österreichischen Tierschutzorganisationen „pro-tier“, der Österreichischen Tierärztekammer sowie der „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde und Therapiebegleithunde“ am Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität geteilt wird.

Wichtige Erkenntnisse

Was sind Vibrissen?

Vibrissen, auch Sinus-, Tast- oder Sinneshaare genannt, sind ein wichtiger Teil des taktilen sensorischen Apparats bei nahezu allen Säugetieren, außer beim Menschen. Der Begriff Vibrisse bezeichnet umgangssprachlich nur das äußerlich sichtbare Haar, d.h. den Haarschaft. Morphologisch ist jedoch die Gesamtheit aus Haarschaft und Haarfollikel gemeint, die treffender als »Follicle-Sinus Complex« (F-SC) oder als Vibrissensystem bezeichnet werden sollte.

Wozu brauchen Tiere Vibrissen?

Bei Vibrissen handelt es sich um Sinnesorgane, die für die Tiere eine bestimmte Bedeutung bzw. Funktion haben. Die Tasthaare (Vibrissen) im Gesicht, besonders in der Schnauzen- und Augenregion, reagieren auf Luftzug und stellen daher ein Frühwarnsystem und eine Orientierungshilfe bei Dunkelheit dar; zudem bieten sie auch Schutz vor Zusammenstoß und Augenverletzung.

Das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden aus tierschutzrechtlicher Sicht

Nach der in § 4 Z 8 Tierschutzgesetz (TSchG) verankerten Legaldefinition handelt es sich bei einem Eingriff um eine »Maßnahme, die zur Beschädigung oder dem Verlust eines empfindlichen Teils des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur führt«.

Gem. § 7 Abs. 1 TSchG sind Eingriffe verboten, wenn sie nicht therapeutischen bzw. diagnostischen Zwecken oder der fachgerechten und rechtskonformen Kennzeichnung von Tieren dienen.

§ 7 Abs. 1 TSchG listet beispielhaft eine Reihe von Eingriffen auf, die – abgesehen vom Vorliegen einer veterinärmedizinischen Indikation – ausnahmslos verboten sind; dazu zählen gem. Z 1 leg. cit. Eingriffe, die der Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres dienen und daher aus kosmetischen Gründen erfolgen.

In § 7 Abs. 1 Z 7 TSchG ist das Verbot des Entfernens der Vibrissen sowie das Kürzen der Vibrissen aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen definiert.

Hier gibt es das Gutachten als Download