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Einsatz von Hunden im fortgeschrittenen Alter bei Veranstaltungen

Kategorie: Merkblatt
Kategorien: Hund, Heimtiere
Datum: 15.03.2024

Hunde im fortgeschrittenen Alter sind bei Veranstaltungen oft überfordert, auch wenn sie durch jahrelanges Training erfahren sind. Altersbedingte Einschränkungen beeinträchtigen ihre Lebensqualität erheblich. Um das Wohl dieser Tiere zu schützen, sollten sie ab einem bestimmten Alter nur unter strengen Auflagen oder gar nicht mehr bei solchen Events eingesetzt werden.

Aus Sicht des Tierschutzes muss ein Hund, der bei Veranstaltungen zum Einsatz kommt, seinen Aufgaben sowohl aus physischer als auch psychischer Sicht gewachsen sein. Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung ist dabei das Alter. Oft werden routinierte, über Jahre trainierte Tiere bei Veranstaltungen eingesetzt – dabei wird immer wieder übersehen, dass Hunde im fortgeschrittenen Alter eigentlich nicht mehr geeignet für die damit verbundenen Belastungen sind.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Hunderassen gibt es kein einheitliches Alter, ab dem Hunde als „alt“ zu bezeichnen sind. Vergleichende Studien geben jedoch an, dass ausgewachsene große Hunde mit einem Körpergewicht ≥ 22,7 kg mit 6-8 Jahren als Senior und mit ≥ 9 Jahren als geriatrisch gelten. Ausgewachsene Hunde, deren Körpergewicht ≤ 22,7 kg ist, sind mit 7-10 Jahren als Senior und mit ≥ 11 Jahren dem geriatrischen Profil zuzuweisen [1].

Alter, und dessen Auswirkungen auf den Körper, die als ein Set von komplexen aber gut erforschten biologischen Prozessen, auftreten, betreffen alle Säugetiere gleichermaßen[2]. Vergleichende Studien bezeichnen den Hund gar als adäquates Modell, um den Alterungsprozess beim Menschen abzubilden [3].

WÄHREND MENSCHLICHE INDIVIDUEN JEDOCH IN DER REGEL SELBST ENTSCHEIDEN KÖNNEN, WIE AKTIV SIE IHREN ALLTAG IM FORTGESCHRITTENEN ALTER GESTALTEN UND WELCHE BELASTUNGEN IHR WOHLBEFINDEN ZULÄSST, TRIFFT DIESE ENTSCHEIDUNG BEIM HUND DER MENSCH.

Die Forschung legt nahe, dass zwischen normalem und pathologischem Alterungsprozess unterschieden werden muss [4]. Altern ist ein multifaktorieller Prozess, der zu Beeinträchtigungen der meisten Organe und des Gewebes führt, sowie bereits ab dem 8. Lebensalter zu geistigen Einschränkungen [5] führen kann. Dieser Prozess bringt nicht nur typische körperliche Merkmale, wie ein geringeres Aktivitätslevel [6], Grau- und Weißfärbung des Fells oder niedrigere Hautelastizität, sondern auch relevante Einschränkungen des Hundes mit sich [7].

Folgende altersbedingte Einschränkungen sind möglich:

  • Sichtbarer Verlust von Muskelmasse
  • Einschränkungen der Sinnesorgane
  • Osteoarthrose, in Verbindung mit schwierig zu diagnostizierendem Schmerzgeschehen [8]
  • Verminderte Funktion des Herzmuskels und anderer Organe
  • Veränderungen im Schlaf-Wach-Zyklus
  • Veränderungen und Erkrankungen des Stoffwechsels
  • Fundamentale einschränkende Veränderungen des Immunsystems

VIELE DIESER KLINISCHEN SYMPTOME WERDEN VON HUNDEHALTER*INNEN ALS „NORMAL“ FÜR DIESES ALTER BEZEICHNET, SODASS VERMEINTLICH KEIN HANDLUNGSBEDARF BESTÜNDE [9].

Es ist nicht verwunderlich, dass mit den oben genannten, innerhalb des Alterungsprozesses völlig normalen Veränderungen bereits eine gewisse Einschränkung der Lebensqualität des Hundes einher geht. Zusätzlich treten jedoch im Alter gehäuft Parallelerkrankungen, oft in Form von Tumoren, hormonellen Störungen (wie Morbus Cushing oder Addison), kognitiven Dysfunktionen oder chronischen schmerzhaften orthopädischen und neurologischen Erkrankungen (wie Arthrosen) auf, sowie Folgeerkrankungen, die aus eingeschränkter Organfunktion entstehen.

UM DAS WOHLBEFINDEN VON HUNDEN IM FORTGESCHRITTENEN ALTER SICHERZUSTELLEN, SOLLTEN DIESE BEI VERANSTALTUNGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT NICHT MEHR ZUM EINSATZ KOMMEN.

Die Tierschutzombudsstelle Wien empfiehlt daher, ausgewachsene Hunde mit einem Körpergewicht ≥ 22,7 kg mit ≥ 9 Jahren bzw. ausgewachsene Hunde, deren Körpergewicht ≤ 22,7 kg ist mit ≥ 11 nicht mehr zum Einsatz bei Veranstaltungen zuzulassen bzw. nur mehr unter strengen Auflagen betreffend die körperliche und geistige Fitness der Tiere. Diese ist durch regelmäßige tierärztliche Untersuchungen zu kontrollieren. 

Der Einsatz von Hunden bei Veranstaltungen sollte ganz besonders bei Tieren im fortgeschrittenen Alter nicht auf einer reinen Vorsorgeuntersuchung und der Meinung der Hundehalter*innen zum Wohlbefinden ihrer Hunde basieren, sondern auf Fakten, die das Fehlen von Einschränkungen objektiv nachweisen können.

Für eine solche Bestätigung ist ein einheitlicher Untersuchungskatalog unerlässlich, der vom behandelnden Tierarzt*der behandelnden Tierärztin auszufüllen ist. Ein solches Gesundheitszeugnis existiert bereits für den Einsatz von Therapiebegleithunden und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorgeschrieben.

Außerdem ist ein Fragebogen zur Einschätzung der kognitiven Fähigkeiten bzw. Einschränkung von Hunden vorzuweisen, wie zum Beispiel die Canine Cognitive Assessment Scale (CCAS), um die Einsatzfähigkeit zu beurteilen.

Hier gibt es das Merkblatt inklusive Literaturliste als Download