Egal ob Sie einen akuten Fall oder einen seit längerem bestehenden Verdacht auf tierschutzwidriges Verhalten melden: Wichtig ist, dass Sie Ihre Beobachtungen und Eindrücke so gut wie möglich dokumentieren.
So sollte Ihre Meldung in jedem Fall die Informationen zu den wichtigsten W-Fragen enthalten (Wer? Wo? Was? Wann?). Hilfreich können auch Fotos, Videos, Audio-Mitschnitte, Screenshots o.ä. sein. Je konkreter die Angaben sind, desto besser.
Von Vorteil ist auch, wenn Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeug*in zur Verfügung stellen. Wenn Ihre Meldung anonym behandelt werden soll, dann sollten Sie dennoch unbedingt einen Kontakt für Rückfragen zum Fall angeben.
Anonyme Meldungen sind bei der jeweils für das Bundesland zuständige Tierschutzombudsperson möglich.
So sind die Tierschutzombudspersonen von Beginn an in den konkreten Fall involviert und können im Rahmen ihrer gesetzlichen Parteistellung die Rechte der Tiere bestmöglich vertreten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass weder die Behörde noch die Tierschutzombudsperson Auskunft zu den Verfahren geben dürfen!
Sie haben einen entlaufenen Hund gefunden, einen verletzten Igel gerettet oder möchten einem Vierbeiner ein Zuhause schenken? Wer in der Stadt Wien für welche tierischen Angelegenheiten zuständig ist, erfahren Sie in unserem praktischen Überblick.