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Tierversuche: Ombudspersonen müssen informiert werden

15.12.2020 | Anlässlich des gestern bekannt gewordenen Falls der 100 verhungerten und verdursteten Zuchtmäuse in einer Wiener Forschungseinrichtung fordert die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) den zuständigen Bundesminister Heinz Faßmann auf, der TOW umfassende Informationen zur Situation der Tierversuchskontrollen in Wien zu übermitteln. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) ist zur Auskunft gegenüber den Tierschutzombudspersonen verpflichtet, kommt diesem Auftrag jedoch nicht wie im Gesetz vorgesehen nach.


 "Der tragische Vorfall nun zeigt, dass eine aussagekräftige Kontrollberichterstattung an unabhängige Vertreter der Tierschutzseite in so einem sensiblen Bereich unerlässlich ist. Das Ministerium muss nun handeln und uns endlich umfassend einbinden, um tierschutzwidrige Zustände frühzeitig zu erkennen und solch vermeidbares Leid künftig zu verhindern."

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Laut § 32 Abs 1 Tierversuchsgesetz hat das Forschungsministerium die Tierschutzombudspersonen über die Ergebnisse sämtlicher nach § 32 Tierversuchsgesetz durchgeführten Kontrollen zu informieren. Doch anstatt Informationen zu liefern, die einen zumindest groben Einblick in Umfang und Schweregrad der Versuche sowie die entsprechenden Kontrollen ermöglichen, erhält die Tierschutzombudsstelle einmal pro Jahr ein aus nur wenigen Sätzen bestehendes Schreiben, das lediglich die Anzahl der insgesamt in Wien durchgeführten Kontrollen sowie die Anzahl der insgesamt gemachten Beanstandungen bekannt gibt.

"Die Auskunftspolitik des Ministeriums ist eine Farce. Seit Jahren ersuchen wir um stichhaltige Informationen. Selbst einfache grundlegende Fragen, z.B. ob die Kontrollen unangekündigt erfolgt sind, welche Art von Beanstandungen es gab oder ob Verbesserungen in Auftrag gegeben wurden, werden nicht beantwortet. Umso mehr schmerzt mich der aktuelle Vorfall persönlich. Wären wir dem Sinn des Gesetzes entsprechend eingebunden gewesen, hätten wir als unabhängige Instanz möglicherweise rechtzeitig etwas bewirken können – zumal diese Tiere den ersten Informationen nach durch Versäumnisse in der Betreuung umgekommen sind."

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Dass den Tierschutzombudspersonen ein gesetzlich verankertes Recht auf Einblick in die Tierversuchskontrollen zugestanden wurde, ist auch dem Einsatz engagierter Tierschutzorganisationen zu verdanken, die seit vielen Jahren die Einbindung der Tierschutzseite fordern. Doch erst, wenn die Ombudspersonen als unabhängige weisungsfreie Instanzen fundierte Auskünfte erhalten, können sie beurteilen, ob die Tierversuchskontrollen greifen und unnötiges Tierleid verhindert werden kann.

In vielen Bereichen wird die Einbindung und Expertise der Tierschutzombudspersonen begrüßt und aktiv von den handelnden Akteur*innen eingefordert. Es bleibt zu hoffen, dass nach diesem tragischen Vorfall nun auch das Forschungsministerium die Beteiligung der TOW endlich als Chance wahrnimmt, in diesem besonders kritischen Bereich den bestmöglichen Umgang mit den Tieren zu sichern.

 

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