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Wichtig: Gesetzliche Kastrationspflicht für ALLE Freigänger-Katzen!

21.12.2016 | Die Ausnahme für Katzen in "bäuerlicher Haltung" ist gefallen.


Erfolg 2016: Katzen-Kastrationspflicht um „bäuerliche Haltung“ erweitert

"Die Ausnahme von der Kastrationspflicht muss fallen!" waren sich die Österreichischen Tierschutzombudsleute 2015 einig – siehe die entsprechende von der Tierschutzombudsstelle Wien verfasste Presseaussendung vom Vorjahr. Diese Forderung wurde im April 2016 endlich umgesetzt.

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht verwendet werden. Bis Anfang 2016 waren auch Katzen in "bäuerlicher Haltung" ausgenommen. Diese Ausnahme wurde erfreulicherweise und Dank des großes Druckes von Seiten des Tierschutzes gestrichen.

Damit ist ein großer Schritt gelungen, der auch im (deutschsprachigen) Ausland auf Anerkennung stößt. Obwohl das Thema „bäuerliche Haltung“ in Wien nie Thema war, bekommt die Tierschutzombudsstelle Wien laufend Anfragen zur aktuellen Entwicklung. Aufgrund des großen Interesses möchten wir die gängigen Fragen samt Beantwortung hier auf unseren Internet-Seiten veröffentlichen:

Was bringt die revidierte Bestimmung, wonach seit 2016 auch Katzen in bäuerlicher Haltung von der Kastrationspflicht erfasst werden?

Die Änderung bedeutet mehr Rechtsklarheit für Alle und ist wichtig, um die unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Katzen mit Freigang zu verhindern. Durch die Vermehrung kommt es zum raschen Anwachsen der Population an wild lebenden Katzen (auch wenn nicht alle Tiere überleben). Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten weiters die Gefahr einer Ausbreitung von diversen, teils schweren Krankheiten, die auch zum Tod der Katzen führen können. So steigt etwa die Gefahr der Ausbreitung von Leukose, FIP, Katzenseuche und Katzenschnupfen, die auch freilaufende Hauskatzen gefährden.

Wie hat sich die Arbeit von Tierschutzbehörden/-organisationen durch die allgemeine Kastrationspflicht vereinfacht?

Uneinsichtigen Tierhalter*innen wird die Kastration der betroffenen Tiere vorgeschrieben. In Wien treten solche Fälle immer wieder auf. Praktische Tierärzt*innen berichten, dass durch die Kastrationspflicht die (oft mühsame) Überzeugungsarbeit entfällt.

Welche flankierenden Maßnahmen empfehlen Sie neben einer allgemeinen Kastrationspflicht, um die Streunerproblematik zu regulieren?

Hier haben sich Kastrationsprojekte bewährt, die in jedem Bundesland ein bisschen anders aufgesetzt sind. Manche Bundesländer setzen auf „Gutschein“-Aktionen. In Wien gibt es eine Kooperation, um gemeinsam möglichst viele  Streunerkatzen zu kastrieren. Dazu werden die Katzen mit Lebendfallen möglichst tiergerecht eingefangen. Unter Vollnarkose werden sie dann von Tierärzt*innen kastriert, gechipt, gesundheitlich untersucht, falls nötig behandelt und geimpft. Nach ein bis zwei Tagen werden die Katzen wieder an ihrem angestammten Ort freigelassen.

Bestehen konkrete Probleme im Vollzug der neuen Tierschutzbestimmung?

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind weiterhin Katzen, die sich in Bauernhofnähe aufhalten, aber als scheue Streunertiere - zwar je nach den Umständen von Menschen gefüttert, aber nicht von ihnen gehalten - leben. Die Praxis wird zeigen, wie gut die Unterscheidung von Streunerkatzen in Bauernhofnähe und "Katzen in bäuerlicher Haltung" gelingen wird…

 

 

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