Zeug*in von Tierleid? So können Sie helfen!
24.03.2023 | Haben Sie so eine Situation schon einmal erlebt? Sie sehen einen Hund, der bei Hitze im Auto eingesperrt ist. Ihre Nachbarin schafft immer mehr Tiere an. Oder Bekannte von Ihnen halten ein Meerschweinchen ganz alleine ohne ein*e Gefährt*in? Was Sie tun können und sollten(!), wenn Sie Zeug*in von Tierleid werden oder vermuten, dass ein Tier von seinen Halter*innen nicht gut behandelt oder versorgt wird, erfahren Sie hier.
Akutes Tierleid: Polizei unter 133 rufen
Wenn Sie Zeug*in von Tierquälerei werden, bei der Gefahr in Verzug vorliegt, dann sollten Sie die Polizei unter der Notrufnummer 133 kontaktieren.
Solche akuten Fälle können zum Beispiel sein:
- Massive Gewalteinwirkung, etwa wenn eine Person auf ein Tier einschlägt, -tritt oder es anders körperlich misshandelt
- Ein bei Hitze im Auto zurückgelassener, stark hechelnder oder apathisch wirkender Hund
- Öffentliches Anbieten von Welpen zum Kauf auf der Straße oder in Einkaufszentren
Dokumentation und Beweissicherung
Egal ob Sie einen akuten Fall oder einen seit längerem bestehenden Verdacht auf tierschutzwidriges Verhalten melden: Wichtig ist, dass Sie Ihre Beobachtungen und Eindrücke so gut wie möglich dokumentieren.
So sollte Ihre Meldung in jedem Fall die Informationen zu den wichtigsten W-Fragen enthalten (Wer? Wo? Was? Wann?). Hilfreich können auch Fotos, Videos, Audio-Mitschnitte, Screenshots o.ä. sein. Je konkreter die Angaben sind, desto besser.
Von Vorteil ist auch, wenn Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeug*in zur Verfügung stellen. Wenn Ihre Meldung anonym behandelt werden soll, dann sollten Sie dennoch unbedingt einen Kontakt für Rückfragen zum Fall angeben.
Anonyme Meldungen sind bei der jeweils für das Bundesland zuständige Tierschutzombudsperson möglich.
Verdacht auf Tierleid: Meldung an Behörden und Tierschutzombudspersonen
Wenn Sie in Ihrem Umfeld einen Fall wahrnehmen, bei dem Sie längerfristige Misstände in der Tierhaltung vermuten, dann melden Sie dies bitte bei der für Ihren Bezirk zuständigen Behörde und bei der Tierschutzombudsperson des jeweiligen Bundeslandes.
In Wien ist die Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) für die Kontrolle und den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig: Die Amstierärzt*innen der MA 60 überprüfen die Tierhaltung und können bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben entsprechende Maßnahmen setzen.
Außerhalb von Wien ist die Meldung bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat der jeweiligen Stadt zu machen.
Tipp: Informieren Sie mit Ihrer Meldung an die Behörde gleichzeitig immer auch die zuständige Tierschutzombudsperson!
So sind die Tierschutzombudspersonen von Beginn an in den konkreten Fall involviert und können im Rahmen ihrer gesetzlichen Parteistellung die Rechte der Tiere bestmöglich vertreten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass weder die Behörde noch die Tierschutzombudsperson Auskunft zu den Verfahren geben dürfen!
TierRat & Tat der Stadt Wien
Sie haben einen entlaufenen Hund gefunden, einen verletzten Igel gerettet oder möchten einem Vierbeiner ein Zuhause schenken? Wer in der Stadt Wien für welche tierischen Angelegenheiten zuständig ist, erfahren Sie in unserem praktischen Überblick.