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Tierschutzpaket: Strengere Regelungen für Arbeitspferde aufnehmen!

18.05.2022 | Schon seit Langem fordert die Tierschutzombudsstelle Wien verbesserte Tierschutz-Regelungen für die Pferdehaltung, die in der 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1 festgeschrieben sind. Diese normiert die Haltung der sogenannten "Nutztiere", die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsministerium.


"Bundesminister Rauch hat gerade freie Hand, um die unbefriedigenden österreichischen Regelungen für Arbeitspferde auf ein modernes Tierschutzniveau zu bringen. Wenn ihm die Lebensbedingungen der Arbeitspferde, die auch Kutschenpferde umfassen, am Herzen liegen, dann wäre es für ihn ganz aktuell ein Leichtes, hier Verbesserungen zu bewirken."

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Änderungen zum Wohle der Pferde müsste die Bundesregierung in ihrem kürzlich vorgelegten Tierschutzpaket umsetzen. Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert die rasche Überarbeitung der Entwürfe. Aus Tierschutzsicht müsste z.B. die zulässige Arbeitszeit der Tiere drastisch reduziert werden. So ist es derzeit gestattet, dass Pferde 16 Stunden pro Tag eingesetzt werden dürfen. Temperaturobergrenzen fehlen gänzlich. Auch dürfen alle Pferde immer noch mit glühenden Brandeisen „markiert“ (Heißbrand) oder Methoden wie das Anbinden der Zunge im Maul der Tiere, das bei Pferden im Rennsport regelmäßig vorkommt, angewendet werden. "Diese laschen Vorgaben und veralteten Methoden gehören endlich abgeschafft", fordert Persy.

In Österreich ist seit 2005 für sämtliche Tierschutz-Regelungen der Bund zuständig. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Tiere in unserem Land den gleichen Schutz genießen. Bessere Tierschutz-Regelungen für (Arbeits-)Pferde müssen in der 1. Tierhaltungsverordnung, in der die konkreten Bestimmungen für die Haltung sogenannter Nutztiere normiert sind, aufgenommen werden. Aktuell hat das zuständige Gesundheitsministerium ein Novellen-Paket in Begutachtung geschickt, mit dem neben dem Tierschutz- und dem Tiertransport-Gesetz auch die "Nutztier"-Verordnung geändert werden soll. Diese soll nicht nur die Tiere schützen, die primär für die Nahrungsmittelgewinnung gehalten werden, sondern auch aus sonstigen Gründen gehaltene landwirtschaftliche Tiere – wie eben Pferde.

Aus Sicht der Tierschutzombudsstelle Wien sind die geplanten Änderungen völlig unzureichend. Besonders die vorgeschlagenen Vorgaben für die Haltung von Schweinen können aus Tierschutzsicht nur als desaströs bezeichnet werden. Obwohl es erwiesen ist, dass Vollspalten-Böden enormes Leid für Schweine bedeuten, soll die Haltung "auf dem Plumpsklo" auch für Neubauten weiter erlaubt sein. Auch soll es weiterhin gestattet sein, dass Rinder 3/4 des Jahres an einer Kette angebunden im Stall stehen müssen.

"Die Novelle der "Nutztier"-Verordnung ist ein unausgegorener Schnellschuss zu Lasten der Tiere! Das unsägliche Leid der auf tierquälerischen Vollspalten gehaltenen Schweine wird auf Jahrzehnte verlängert, dem routinemäßigen Schwanzkupieren der Ferkel wird nur mittels einer Scheinlösung auf dem Papier "entgegnet", Rinder sollen weiterhin neun Monate lang durchgehend im Stall angebunden gehalten werden dürfen, Verbesserungen der Haltungsbedingungen für Pferde fehlen gänzlich… Es ist noch nicht zu spät, hier die Notbremse zu ziehen und die Novelle zurück an den Start zu schicken."

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Unabhängig davon, ob das aktuelle Tierschutzpaket trotz aller inhaltlichen Mängel so umgesetzt wird oder ob doch ein Umdenken im Sinne der Tiere gelingt, gilt: Der Bundesgesundheitsminister hat es in der Hand, die Regelungen zum Einsatz und Haltung von Pferden, die natürlich auch Kutschenpferde umfassen, jederzeit und umfassend zu novellieren.

 

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