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Tierschutzombudsstelle Wien begrüßt Verbot von Wildtier-Kaufbörsen

24.03.2016 | Verbesserungen für Heim- und Wildtiere durch Neuerungen in Tierschutz-Verordnungen


Das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere sowie die Ausweitung der Kastrationspflicht für Katzen sind zentrale Änderungen in den Novellen zu Tierschutzverordnungen. Sie gelten ab 1. April 2016.

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, etc. sind aus Tierschutzsicht grundsätzlich problematisch. Gerade für Exoten stellen Ausstellung und Verkauf auf derartigen Veranstaltungen eine große Belastung dar. Außerdem regen Kaufbörsen zu Spontankäufen an, die KäuferInnen informieren sich oft nicht über die Bedürfnisse der Tiere und die optimalen Haltungsbedingungen. Dieses vorprogrammierte Tierleid wird nun erfreulicherweise ab 1. April verboten sein.

Ausweitung der Kastrationspflicht für Katzen

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht verwendet werden. Eine weitere, immer schon umstrittene Ausnahme von der Kastrationspflicht - nämlich für ‚Katzen in bäuerlicher Haltung‘ - wird nun gestrichen. In der Vergangenheit ist es hier zu Missverständnissen hinsichtlich der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Die Klarstellung bedeutet in Zukunft mehr Rechtsklarheit für alle.

Eine Katze wird ab dem 5. Monat geschlechtsreif und wirft - wenn sie nicht kastriert wird - im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, unter denen die Katzen oft stark leiden oder im schlimmsten Fall sogar sterben.

 

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