Aufatmen für Hunde und Erfolg für die Tierschutzombudsstelle Wien: Verbot von Maulschlaufen ab 01.01.2025
16.12.2024 | Mit dem Hund in die U-Bahn-Station rein, Maulschlaufe drauf – sieht man öfter, oder? Maulschlaufen scheinen praktisch, weil sie sogar in die Hosentasche passen. Doch dieser „Maulkorbersatz“ wird für Hunde rasch zur Tortur. Ab 01.01.2025 heißt es Aufatmen für Hunde, dann sind Maulschlaufen nämlich verboten.
"Das Verbot der Verwendung von Maulschlaufen für Privatpersonen ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und das Engagement der Tierschutzombudsstelle Wien."
Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau
Maulschlaufen – falsche Verwendung
Maulschlaufen sind dünne Nylonschlaufen, die den Fang des Hundes vollständig umschließen. Durch ihr leichtes Gewicht und die praktische Faltbarkeit wirken sie auf den ersten Blick wie der perfekte Maulkorbersatz und genau so werden sie üblicherweise verwendet.
Das Hilfsmittel, das in seiner Grundeignung eigentlich während tierärztlicher Behandlungen dafür sorgen soll, dass der Hund gut gesichert ist und im Schreck oder Schmerz nicht zubeißen kann, kommt seit Jahren falsch zum Einsatz.
Am häufigsten sieht man Halter*innen, die ihren Hund in den öffentlichen Verkehrsmitteln mittels Maulschlaufe sichern, um der dort herrschenden Maulkorbpflicht gerecht zu werden. Für Hunde ist das eine Tortur. Ihre Atmung wird massiv eingeschränkt und Hecheln ist nicht mehr möglich. Ganz besonders im Sommer bei hohen Temperaturen ist das Führen eines Hundes mit Maulschlaufe lebensgefährlich.
Forderung der TOW erfolgreich umgesetzt
Ab 01.01.2025 heißt es Aufatmen für Hunde. Die Novelle des Bundestierschutzgesetzes sieht nämlich ein Verbot der Verwendung von „Vorrichtungen zur Bewegungseinschränkung, wenn diese physiologische Abläufe, das Hecheln oder die Wasseraufnahme, verhindern“ vor (§ 5 Abs 2 Z 3 lit d). Gemeint sind damit unter anderem Nylonmaulschlaufen.
Die TOW freut sich über diesen Erfolg - schon vor fast 2 Jahren hat sie ein Maulschlaufenverbot gefordert.
Gleichzeitig mit der Verwendung wurden auch der Erwerb und der Besitz dieser „Vorrichtungen“ verboten. Erfolgt eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz, drohen Strafen von bis zu 7.500 Euro.
Tierärzt*innen sind von diesem Verbot ausgenommen.
Rechtzeitig Ersatz besorgen
Die Suche nach einem gut passenden, richtigen Maulkorb, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für den Hund wirklich geeignet ist, ist oft gar nicht so einfach.
Tierschutzqualifizierte Hundetrainer*innen stehen gerne beratend zur Seite. Zusätzlich hat die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz einen Ratgeber erstellt, der bei der Auswahl des richtigen Maulkorbes helfen soll:
Broschüre "Der passende Maulkorb für Ihren Hund"