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Nachlese: Tierversuche - quo vadis?

30.01.2026 | Tierversuche stehen im Zentrum intensiver wissenschaftlicher, ethischer und gesellschaftlicher Debatten. Angesichts der geplanten Novellierung des Tierversuchsgesetzes und des Vorhabens, Tierversuche zu reduzieren und Alternativen zu stärken, war der Zeitpunkt ideal, um gemeinsam den Blick nach vorne zu richten: Wohin geht die Reise?

© Tierschutzombudsstelle Wien
© Tierschutzombudsstelle Wien

Ausgangslage

Die EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (2010/63/EU) verlangt, dass der Einsatz lebender Tiere nur dann das letzte Mittel sein darf, wenn kein geeigneter tierversuchsfreier Ansatz verfügbar ist und der Zweck anders nicht erreicht werden kann.

​Auch gemäß dem österreichischen Tierversuchsgesetz, das diese Richtlinie umsetzt, sind Tierversuche „ultima ratio“: Klares Ziel ist es, sowohl die Zahl der eingesetzten Tiere als auch die Belastungen der Tiere auf das unbedingt nötigste Minimum zu begrenzen. 

Dennoch sterben allein in Österreich jährlich über eine halbe Million Tiere durch Tierversuche!

Wie kommen diese extrem hohen Zahlen zustande? In den Laboren selbst werden jährlich rund 200.000-250.000 Tiere[1] (Schwankungsbreite der letzten zehn Jahre) in Tierversuchen verwendet. Nur vereinzelt überleben Tiere diesen Einsatz, da sie bis auf wenige Ausnahmen entweder im Versuch sterben oder danach getötet werden.

Hinzu kommt eine noch größere Anzahl eigens für Tierversuche gezüchteter Tiere, die – ohne vorangehende wissenschaftliche Verwendung – getötet werden, da sie „überschüssig“ oder infolge gewisser unerwünschter Merkmale, zum Beispiel Genotyp, Geschlecht oder Alter, für die jeweilige Forschung „unbrauchbar“ sind. In Deutschland, wo die entsprechenden Zahlen seit mehreren Jahren freiwillig in der Tierversuchsstatistik angeführt werden, sind dies jährlich rund 1,5 Millionen Tiere; in der österr. Tierversuchsstatistik wird die Anzahl der „Überschusstiere“ aus der Versuchstierzucht nicht angeführt (den an die EU-Kommission in gewissen Zeitabständen zu erstattenden Meldungen kann jedoch entnommen werden, dass es sich in Österreich jährlich um rund 300.000 Tiere handelt).

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in ihrem aktuellen Regierungsprogramm beschlossen, das Tierversuchsgesetz zu novellieren. Das Vorhaben wird folgendermaßen beschrieben: „Modernisierung des Tierversuchsgesetzes, insbesondere auch in Hinblick auf Kosmetikbestandteile. Der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Österreich soll dabei nicht geschwächt werden.“[2]

Am 27.11.2025 fand in Wien die Tagung „Tierversuche- quo vadis?“ - organisiert von der Tierschutzombudsstelle Wien - statt. Schwerpunkte dieser Veranstaltung waren, gemeinsam die aktuelle Situation betreffend Tierversuche in Österreich zu analysieren und daraus die notwendigen Handlungserfordernisse abzuleiten - mit dem Ziel, dadurch einen wesentlichen inhaltlichen Beitrag zu der geplanten Reform zu leisten und diese bestmöglich zu unterstützen.

Eingeladen waren Vertreter*innen aus Wissenschaft, Verwaltung, NGOs, Wirtschaft und Praxis, die mit dem Thema in Berührung stehen - insbesondere die Mitglieder der Tierversuchskommission des Bundes gemäß § 35 Tierversuchsgesetz, einem Beratungsgremium des zuständigen Ministeriums.

1. Teil: Impulsvorträge mit anschließender Diskussion

Den Auftakt der Tagung bildeten drei Impulsvorträge hochrangiger Wissenschafter*innen der Universität Innsbruck, der WU Wien und der JKU- Linz.

Die Vorträge zum Download

Conclusio des ersten Teiles

Eine Transformation des Tierversuchswesens ist sowohl aus wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und ethischer Sicht erforderlich. Darin liegt aber auch eine Chance, um nicht nur künftig als Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich konkurrenzfähig zu bleiben, sondern auch zum Forerunner zu werden. Die zentralen Säulen hierfür wären gezielte Innovatiosstrategien, die auf die Etablierung und Förderung von New Approach Methodologies (NAMs) setzen - bei gleichzeitiger Exnovation. NAMs ermöglichen Aussagen über den Menschen, die direkter, relevanter und biologisch näher an der menschlichen Realität sind als klassische Tiermodelle. Sie reduzieren Fehlübertragungen aus anderen Spezies und liefern dadurch verlässlichere, besser übertragbare Erkenntnisse für Prävention, Diagnose und Therapie. Denn das bewusste Aufgeben und Abschaffen überholter bisheriger Zugänge, Praktiken, Technologien und Strukturen macht einen grundlegenden, tiefgreifenden Wandel erst möglich.

Eine Modernisierung des Tierversuchsgesetzes, dessen Basis die gleichrangige Berücksichtigung von wissenschaftlichen, ökonomischen und ethischen Aspekten gemäß dem ‚one planet - one health- one welfare‘ - Ansatz ist, bietet nicht nur die Chance, den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern sondern mehr noch: ihn zu stärken.

2. Teil: Partizipatives Dialogformat – „World-Café“

Im Rahmen eines „World-Cafés“[3] arbeiteten die Teilnehmenden an drei zentralen Themenbereichen:

  • Vermeiden von Tierversuchen – entsprechend den gesetzlichen und EU-rechtlichen Zielen
  • Zugang und Austausch von Wissen – insbesondere, um die gesetzlich geforderte Darlegung der „Unerlässlichkeit“ in der Praxis zu ermöglichen
  • Weiterentwicklung gesetzlicher und struktureller Rahmenbedingungen – zur Beseitigung noch vorhandener struktureller Defizite und vor allem für eine tatsächliche Transformation des Tierversuchswesens

An den drei Thementischen zu obigen Punkten diskutierten die Teilnehmenden in jeweils drei aufeinander aufbauenden Runden die Leitfragen:

Durch den Wechsel der Teilnehmenden zwischen den Runden konnten unterschiedliche fachliche Hintergründe, Zugänge und Erfahrungen zusammengeführt und vertieft werden.

Neben dem eigenen Wissen flossen auch die Ergebnisse des ersten Tagungsteils und die von der TOW zur Verfügung gestellten aktuellen Gutachten zum Reformbedarf des Tierversuchsrechts ein:

Conclusio des zweiten Teiles

Die Unerlässlichkeit einer raschen Transformation des Tierversuchswesens und die Novellierung des Tierversuchsgesetzes als rechtliche Basis dafür, wurde im zweiten Teil der Tagung bekräftigt.

Als Hauptargumente wurden einerseits der Schutz von Mensch und Tier gesehen und andererseits die Sicherung und Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Österreich. 

Neben dieser grundsätzlichen Neuausrichtung des Tierversuchswesens wurde insbesondere folgender Reformbedarf für dringend notwendig genannt:

Ausblick

Die Tagung und die rege Beteiligung daran, haben deutlich gezeigt, dass eine Reform des Tierversuchswesens in Österreich notwendig und eine große Chance sowohl für den Forschungs-/Wissenschaftsstandort Österreich als auch für einen durchgängig verantwortungsvollen Umgang mit anderen Lebewesen ist.

Wir werden daher die Zusammenfassung der Ergebnisse auch den zuständigen Entscheidungsträger*innen und einem möglichst breiten Kreis an weiteren Interessierten zur Verfügung stellen.

Wir danken allen Vortragenden, Teilnehmenden und Unterstützer*innen herzlich.

 

Bleiben Sie up to date!

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