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Welthundetag: Heimtier-Novelle als Chance für Rex, Bello & Co.

08.10.2023 | Der Hund gehört zu den beliebtesten Heimtieren in Österreich. Doch auch bei besten Absichten der Besitzer*innen kann es in der Haltung zu Problemen kommen: Falsche Vorstellungen, fehlende Vorkenntnisse und eine fatale Trainer*innenwahl führen oftmals zu Leid und Frust bei Tier und Mensch. Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy fordert daher anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober, die unterschiedlichen Akteur*innen in der Hundehaltung stärker in die Pflicht zu nehmen. "Der Gesetzgeber muss klare Vorgaben in allen Bereichen machen: Das reicht von der Zucht und Anschaffung der Tiere bis hin zur tierärztlichen Kontrolle der Chip- und Registrierungspflicht", so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.


Folgende Punkte sind aus Sicht der Tierschutzombudsstelle Wien besonders wichtig, um ein gutes Miteinander von Tier und Mensch zu ermöglichen: 

Die Auswahl des Hundes

Zu Beginn der Suche nach einem eigenen Vierbeiner sollte für künftige Hundehalter*innen der Besuch eines Sachkundekurses stehen. In Wien ist der vierstündige Kurs seit 2019 vor der Anschaffung des Hundes verpflichtend zu absolvieren. "Hier werden die wichtigen Hinweise zu den einzelnen Bezugsquellen sowie natürlich die grundlegende Frage, welches Tier zu mir passt, ausführlich erörtert", erläutert Eva Persy. Ein Hunde-Sachkundekurs nach Wiener Vorbild könnte in der Heimtiernovelle verankert und so österreichweit eingeführt werden (siehe unten).

Ist die Entscheidung für eine ganz bestimmte Hunderasse gefallen, dann müssen die künftigen Halter*innen wissen, dass Züchter*innen derzeit von staatlicher Seite lediglich eine anfängliche Meldung über die Aufnahme der Zucht abverlangt wird. Eine Kontrolle und Bewilligung durch die zuständige Behörde ist derzeit nicht notwendig. Dieses Manko hat dazu geführt, dass besonders bei "Moderassen" kranke Tiere gezüchtet werden oder Welpen aus ausländischen Vermehrungsstationen als Tiere aus heimischer Zucht angepriesen werden. Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher neben einer Bewilligungspflicht für Zuchtstätten weitere Maßnahmen, um unseriöse und tierschutzwidrige Zuchtpraktiken zu verhindern (siehe hier).

Wer sich für eine Hunderasse entscheidet, die im jeweiligen Bundesland auf der Liste der Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial geführt wird ("Listenhund"), muss strengere Haltungsbedingungen befolgen. In Wien ist etwa die Absolvierung eines Hundeführscheins und die ständige Maulkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Orten vorgegeben.

Richtige Trainings- und Trainer*innenwahl

Beim Hundetraining handelt es sich um ein sogenanntes "freies Gewerbe". Das bedeutet: Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, und es muss kein bestimmter Befähigungsnachweis erbracht werden. "Somit kann jede Person als Hundetrainer*in auftreten, auch wenn keine spezielle Ausbildung oder Qualifikation vorliegt", erläutert Tierschutzombudsfrau Persy. Auch unter erfahrenen Trainer*innen gibt es "schwarze Schafe", die mit veralteten Methoden arbeiten. Diese zielen darauf ab, den Hund zu schrecken und zu ängstigen, um ein unerwünschtes Verhalten abzustellen.

"Hundetraining, das auf Strafe basiert, ist für den Hund mit Angst und Schmerzen verbunden und damit nach dem Tierschutzgesetz verboten", stellt Persy klar. Zudem führen solche Methoden zu einem Vertrauensbruch zwischen Hund und Halter*in und können gefährliche Fehlverknüpfungen zur Folge haben. "Wenn etwa ein unsicherer Hund immer erschreckt wird, sobald er einen anderen Hund anbellt, dann wird er die Gegenwart anderer Hunde mit dem negativen Erlebnis verknüpfen. Weitere Probleme, Angst und auch Aggression sind da vorprogrammiert", so Persy. 

Eine erste Orientierung bei der Trainer*innen-Suche bietet das Gütesiegel Tierschutzqualifizierte*r Hundetrainer*in. Die zertifizierten Trainer*innen erfüllen bestimmte Qualitätskriterien und haben sich zu einem tiergerechten und fairen Umgang mit ihren tierischen Klient*innen verpflichtet.

Doch nicht nur auf die ausführenden Personen, sondern auf die Art der Ausbildung kommt es an: Gänzlich abzulehnen sind "Schutzhunde"-Trainings. Bei diesen "Ausbildungen" wird die Kampfbereitschaft von Hunden in Form von Beiß- und Angriffstrainings provoziert und gesteigert. "Es ist mehr als fraglich, wie sehr derartig trainierte Hunde in Alltagssituationen noch normal auf Menschen als Sozialpartner reagieren können", so Persy, die ein Verbot dieser gerne auch als "Sportschutz" bezeichneten Trainingsmethoden fordert.

 

Heimtier-Novelle jetzt: Für ein gesundes und glückliches Hundeleben

Seit der ersten Novelle des Tierschutzgesetzes im Sommer 2022 ist sie von der Bundesregierung angekündigt worden, bislang jedoch ausgeblieben: die dringend notwendige Überarbeitung der rechtlichen Bestimmungen für die Haltung von Heimtieren, speziell von Hunden und Katzen. "Leider sind erste mutige und wegweisende Entwürfe wieder in der Schublade verschwunden und durch Vorschläge ersetzt worden, die sogar Rückschritte hinter geltendes Recht bedeuten würden", erklärt Persy.

Wichtige Erneuerungen aus Sicht der Tierschutzombudsstelle Wien sind u.a.

  • klare Vorgaben zur Beendigung der Qualzucht und zur Reglementierung der Zucht insgesamt
  • die Einführung eines österreichweiten Hunde-Sachkundekurses
  • ein Verbot der Schutzhundeausbildung für privat gehaltene Tiere sowie
  • die Verpflichtung von Tierärzt*innen, die bestehende Chip- und Registrierungspflicht bei den von ihn behandelten Hunden zu überprüfen bzw. die von ihnen gechippten Hunde direkt in der Heimtierdatenbank des Bundes zu registrieren.

"Hunde gehören zu unserer Gesellschaft und unserem Alltag dazu. Doch noch viel zu oft kommt es zu unüberlegten Hundeanschaffungen, Tierleid und Haltungen mit erhöhtem Gefahrpotential. Alle Akteur*innen sind gefordert, hier gegenzusteuern", appelliert Persy.

 

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