Tierschutzverein? Behörde? Was ist die Tierschutzombudsstelle eigentlich?
Soviel sei schon einmal verraten: Unsere Rolle ist einzigartig - und wir sind weder Verein noch Behörde.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben, Tätigkeiten und unser Selbstverständnis.
Laut dem österreichischen Bundesgesetz über den Schutz der Tiere hat jedes Bundesland eine Tierschutzombudsperson zu bestellen. Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) ist eine Einrichtung des Magistrats der Stadt Wien. An ihrer Spitze steht die Wiener Tierschutzombudsperson. Die Wiener Tierschutzombudsperson ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ des Landes Wien. Sie hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten.
Wir handeln zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Wir stehen für einen ethisch motivierten und fachlich kompetenten Tierschutz in Wien, der sich vorrangig an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Durch unsere Öffentlichkeitsarbeit schaffen wir Bewusstsein für einen respektvollen Umgang mit Tieren, durch unsere Netzwerkarbeit leisten wir - auch internationalen - Know-how-Transfer.
Gemäß § 41 Abs. 3 Tierschutzgesetz vertreten wir die Interessen der Tiere und tragen mit unseren Themen und Projekten dazu bei, dass es Hund, Katze und Co. in Wien gut geht. Aber auch jenen Tieren, die in Wien auf den Tellern landen, fühlen wir uns verpflichtet und setzen uns für ihren Schutz ein. Bei Leid und Misshandlung geben wir den Tieren eine Stimme und vertreten sie vor den Behörden und Gerichten. Als "Metakontrolle" der Verwaltung und Beraterin der politischen Entscheidungsträger*innen treiben wir einen aktiven Tierschutz voran.
Als Tierschutzombudsstelle Wien erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag auf mehreren Ebenen:
Zum einen treten wir als "Anwalt der Tiere" in behördlichen Verfahren (Verwaltungs- einschließlich Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz) auf. Wird in Wien ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angezeigt, dann ist die Tierschutzombudsperson im Rahmen der so genannten Parteistellung berechtigt, in alle Verfahrensakten Einsicht zu nehmen sowie von der Behörde alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Zudem hat die Tierschutzombudsperson das Recht, Rechtsmittel gegen ergangene Bescheide zu ergreifen oder auch ein Tierhalteverbot zu beantragen. Auch wird die Tierschutzombudsstelle bei allen Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen mit Tieren in Wien involviert und kann Stellungnahmen oder Empfehlungen abgeben.
Ein weiterer Fokus in unserer Arbeit liegt auf der Information und Bewusstseinbildung über den richtigen - d.h. artgemäßen und den Bedürfnissen entsprechenden - Umgang mit Tieren. Wien ist die Heimat Tausender Heimtiere. Auch für diese soll das Leben in dieser Stadt lebenswert sein. Mit unseren kostenlosen Foldern und Broschüren, unseren Pressemitteilungen und Facebook-Aktivitäten, unseren Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie unseren Projekten und Schwerpunkt-Themen versuchen wir, die Wiener*innen zu erreichen und für die Interessen der Tiere zu sensibilisieren.
Info-Folder Tierschutzombudsstelle Wien
Die Tierschutzombudsstelle Wien wurde 2005 nach in Kraft treten des Bundestierschutzgesetzes gegründet. Von 2005 bis 2015 wurde die Tierschutzombudsstelle Wien von Hermann Gsandtner geleitet – dem ersten Wiener Tierschutzombudsmann.
Am 1. Januar 2015 folgte ihm Eva Persy als Tierschutzombudsfrau und Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien nach. Im Herbst 2024 ist Eva Persy für eine dritte, fünf Jahre lang währende Funktionsperiode wiederbestellt worden.
Als Wiener Tierschutzombudsfrau ist Eva Persy Mitglied im Tierschutzrat, der das zuständige Ministerium in Tierschutzfragen berät.