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Maulschlaufen-Verbot

Kategorie: Merkblatt
Kategorien: Hund, Heimtiere
Datum: 01.01.2025

Maulschlaufen sind seit 01.01.2025 in ganz Österreich verboten.

Gängiger Irrtum und nun verboten: Warum eine Maulschlaufe keinen Maulkorb ersetzt!

Immer wieder kommt es vor, dass Hundehalter*innen Maulschlaufen verwenden, wo Maulkorbpflicht bestünde. Maulschlaufen sind dünne Nylonschlaufen, die den Fang des Hundes vollständig umschließen. Durch ihr leichtes Gewicht und die praktische Faltbarkeit wirken sie auf den ersten Blick wie der perfekte Maulkorbersatz.

Eine solche Verwendung ist nicht tierschutzgerecht und seit 01.01.2025 auch verboten.

Aufatmen für Hunde und Erfolg für die Tierschutzombudsstelle Wien: Verbot von Maulschlaufen ab 01.01.2025

Nicht nur die Verwendung von Maulschlaufen, sondern auch das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz dieser Gegenstände sind verboten.

Außerdem stellt die 2. Tierhaltungsverordnung klare Anforderungen an die Eigenschaften eines Maulkorbes:

Diese legt in Anlage 1 Ziffer 1.1.6 fest, dass ein Maulkorb „der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen“ muss.

Näher ausgeführt zeigen diese rechtlichen Vorgaben, dass Nylonschlaufen absolut ungeeignet als Maulkörbe sind:

  1. Der Größe und Kopfform des Hundes angepasst: Maulschlaufen sollen das Maul des Hundes fest umschließen, sie sind daher nicht weit genug verstellbar, um Hecheln und Wasseraufnahme zu ermöglichen. 
  2. Luftdurchlässig: viele der im Handel erhältlichen Maulschlaufen bestehen aus durchgängigem Nylonmaterial, sie sind oft wasserabweisend und keineswegs luftdurchlässig.
  3. Hecheln und Wasseraufnahme sind mit einer Maulschlaufe nicht möglich.

Besonders die fehlende Möglichkeit zu Hecheln ist kritisch zu sehen.

Hecheln bedeutet, dass der Hund sein Maul vollständig öffnet und die Zunge weit heraushängt. Dieser überlebenswichtige Mechanismus ist die einzige effektive Form der Regulation der inneren Körpertemperatur für Hunde. Innerhalb der Nase befinden sich Nasenmuscheln durch die beim Hecheln die Einatemluft strömt und (auf der durch Drüsen befeuchteten Oberfläche) Verdunstungskälte und damit eine Verringerung der inneren Körpertemperatur des Hundes erzeugt.

Den Fang fest umschließende Maulschlaufen verhindern, dass Hunde ihr Maul öffnen können. Sie dürfen daher ausnahmslos von Tierärzt*innen als Hilfsmittel bei einer Behandlung eingesetzt werden.

Irreführung 

Auf Verpackungen ist häufig der irreführende Begriff „Nylon-Maulkorb“ zu lesen. Diese Bilder zeigen deutlich Hunde, deren Maul von der Schlaufe komplett umschlossen wird. Hecheln, sowie Wasseraufnahme sind dem Hund daher jedenfalls nicht möglich.

Es handelt sich bei Maulschlaufen nicht um Maulkörbe, wie sie das Gesetz verlangt. Zumindest bei warmen Außentemperaturen, aber auch bei körperlicher Anstrengung können diese Hilfsmittel zu einem Anstieg der inneren Körpertemperatur und zu Kollaps sowie Hitzschlag führen, der beim Hund tödlich verlaufen kann.

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Maulschlaufen sind daher für den Einsatz als Maulkörbe absolut ungeeignet und seit 01.01.2025 auch verboten. Ihre Verwendung birgt ein hohes Gesundheitsrisiko für die betroffenen Hunde.

Hier gibt es das Merkblatt als Download