Kategorie: Merkblatt
Kategorien: Hund, Heimtiere
Datum: 01.01.2025
Maulschlaufen sind seit 01.01.2025 in ganz Österreich verboten.
Immer wieder kommt es vor, dass Hundehalter*innen Maulschlaufen verwenden, wo Maulkorbpflicht bestünde. Maulschlaufen sind dünne Nylonschlaufen, die den Fang des Hundes vollständig umschließen. Durch ihr leichtes Gewicht und die praktische Faltbarkeit wirken sie auf den ersten Blick wie der perfekte Maulkorbersatz.
Eine solche Verwendung ist nicht tierschutzgerecht und seit 01.01.2025 auch verboten.
Nicht nur die Verwendung von Maulschlaufen, sondern auch das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz dieser Gegenstände sind verboten.
Näher ausgeführt zeigen diese rechtlichen Vorgaben, dass Nylonschlaufen absolut ungeeignet als Maulkörbe sind:
Hecheln und Wasseraufnahme sind mit einer Maulschlaufe nicht möglich.
Hecheln bedeutet, dass der Hund sein Maul vollständig öffnet und die Zunge weit heraushängt. Dieser überlebenswichtige Mechanismus ist die einzige effektive Form der Regulation der inneren Körpertemperatur für Hunde. Innerhalb der Nase befinden sich Nasenmuscheln durch die beim Hecheln die Einatemluft strömt und (auf der durch Drüsen befeuchteten Oberfläche) Verdunstungskälte und damit eine Verringerung der inneren Körpertemperatur des Hundes erzeugt.
Den Fang fest umschließende Maulschlaufen verhindern, dass Hunde ihr Maul öffnen können. Sie dürfen daher ausnahmslos von Tierärzt*innen als Hilfsmittel bei einer Behandlung eingesetzt werden.
Auf Verpackungen ist häufig der irreführende Begriff „Nylon-Maulkorb“ zu lesen. Diese Bilder zeigen deutlich Hunde, deren Maul von der Schlaufe komplett umschlossen wird. Hecheln, sowie Wasseraufnahme sind dem Hund daher jedenfalls nicht möglich.
Es handelt sich bei Maulschlaufen nicht um Maulkörbe, wie sie das Gesetz verlangt. Zumindest bei warmen Außentemperaturen, aber auch bei körperlicher Anstrengung können diese Hilfsmittel zu einem Anstieg der inneren Körpertemperatur und zu Kollaps sowie Hitzschlag führen, der beim Hund tödlich verlaufen kann.
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COOKIE-EINSTELLUNGEN ÖFFNENMaulschlaufen sind daher für den Einsatz als Maulkörbe absolut ungeeignet und seit 01.01.2025 auch verboten. Ihre Verwendung birgt ein hohes Gesundheitsrisiko für die betroffenen Hunde.