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Hitzefrei für Wiens Fiakerpferde

07.07.2016 | Die Tierschutzombudssstelle Wien freut sich über die Novelle. Das 7 Punkte-Fiaker-Paket sorgt für mehr Tierwohl.



Die Tierschutzombudsstelle begrüßt die Novelle zum Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz. Das unter ihrer Mitwirkung entstandene Maßnahmenpaket reduziert die Belastung der Tiere deutlich:

    • Hitzefrei ab 35 Grad: analog zu Arbeiten am Bau, dürfen die Fiakerpferde nicht mehr eingesetzt werden, wenn die von der Wetterstation Wien Innere Stadt der ZAMG gemessene Temperatur einen Wert von mindestens 35 Grad erreicht. An solchen Tagen sind weitere Rundfahrten und bestellte Fahrten unzulässig. Der Betrieb ist einzustellen und die Standplätze sind unverzüglich zu räumen.
    • Reduktion der Arbeitstage: bedeutet Entlastung für die Tiere, hilft beim Stressabbau.
    • Verkürzung der Betriebszeit um eine Stunde: Durch den verminderten Arbeitseinsatz reduziert sich die Stressbelastung für die Tiere.
    • Vor jedem Fahrantritt müssen Kutscher nachweislich die "Einsatztauglichkeit" (inklusive Gesundheitscheck) der Pferde überprüfen und dies in das Fahrtenbuch eintragen. Die Durchführung dieser Überprüfungen wird von der Behörde routinemäßig und im Anlassfall kontrolliert.
    • Künftig dürfen nur mehr Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, die auf Grund ihres Wesens und des Ausbildungs-und Trainingszustandes nachweislich mit dem Einsatz als Fiakerpferd gut zurechtkommen. Neue Pferde werden vor ihrem ersten Einsatz durch Spezialist*innen auf ihre Eignung geprüft.
    • Bodenmarkierungen legen Lage und Anzahl der Stellplätze fest – dies garantiert erleichterte Überprüfbarkeit, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.
    • Künftig wird noch mehr Augenmerk auf die Tierschutzrelevanz von Ausrüstung und Fütterung gelegt: Darunter fallen die Auswirkungen des Tragens des Maulkorbs, das Schweifanbinden und das regelmäßige Füttern. Dabei wird die Behörde auf verstärkte Aufklärung setzen und die Einhaltung dieser neuen Auflagen genau kontrollieren.
 

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