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"Aus für Vollspaltenboden" ist Mogelpackung

07.07.2022 | Als wesentliche Verbesserung für die Schweine und als Erfolg für den Tierschutz wurde der Öffentlichkeit das heute beschlossene Aus für den Vollspaltenboden ab 2040 verkauft. Wir haben uns angeschaut, was tatsächlich dahinter steckt - und können leider nicht in den Jubelchor einstimmen.


Der Berg kreißte und gebar eine Maus - für die öffentliche Inszenierung des geplanten "Vollspaltenverbots" ist dieses altrömische Sprichwort leider äußerst passend. Da die novellierte 1. Tierhaltungsverordnung, in der die Details für das "Vollspaltenverbot" ausgeführt sind, bislang nicht veröffentlicht wurde, lässt sich nur auf Basis älterer Entwürfe analysieren, was dieses "Vollspaltenverbot" wirklich bedeutet. 

Vollspalten - Teilspalten - ohne Spalten?

Was viele Menschen nicht wissen: Die Haltung auf Spalten über den eigenen Exkrementen kann verschiedene Namen haben. Wenn ein "Aus für Vollspaltenbuchten" angekündigt wird, können die Schweine weiterhin auf "Teilspaltenböden" gehalten werden. Das bedeutet, dass der Stalluntergrund zum Teil aus Spaltenböden mit darunterliegendem Güllekanal und zum Teil aus geschlossenem Boden besteht. Ein Ende der Vollspaltenbuchten heißt somit keineswegs, dass fortan alle Schweine auf geschlossenen Böden mit Einstreu leben dürfen, wie es sich die Österreicherinnen und Österreicher wünschen würden. 

Hier gibt es die Grafik zum Download [jpg-Datei, 5.3MB]

Aus bis Ende 2039?

Dass mit 2040 ein konkretes Datum im Tierschutzpaket ergänzt wurde, mit dem neue gesetzliche Mindeststandards in allen österreichischen Schweineställen gelten sollen, ist prinzipiell gut und wichtig. Ein verbindliches „Ausstiegsdatum“ aus der Haltung auf Spaltenböden ist das unter den derzeitigen Voraussetzungen jedoch nicht! Da die neuen Regelungen für die Schweinehaltung, die ab 2040 gelten sollen, erst in den nächsten Jahren erarbeitet werden, ist ein Aus für Spaltenböden keineswegs sicher.

Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten (siehe oben) ermöglichen der Bundesregierung zudem einen großen Spielraum bei der Umsetzung und tragen zur Verwirrung der Bürger*innen und Konsument*innen bei. So heißt es in einer Presseaussendung der Bundesregierung etwa: "Ab 2023 wird es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten geben". Dass es in diesen Neu- und Umbauten lediglich einen kleinen Bereich geben muss, in dem die Anzahl der Spalten im Vergleich zum Rest der Stallfläche geringfügig reduziert ist und somit die Tiere ihr Leben weiterhin unter unwürdigen Bedingungen über den eigenen Ausscheidungen verbringen müssen, wird nicht erwähnt. 

Dazu kommt: Bis 2026 sollen die Haltungssysteme unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen fachlich begutachtet und politisch diskutiert und voraussichtlich 2028 der neue, ab 2040 geltende Standard festgelegt werden. Das kann auch bedeuten, dass das ab 2023 für Neu- und Umbauten geltende System als „mindeststandardtauglich“ angesehen wird und die Schweine in Österreich somit auch weit nach 2040 ihr kurzes Leben noch immer auf harten Betonspalten über ihren eigenen Exkrementen verbringen. Durch den Investitionsschutz von 23 Jahren (siehe nächster Punkt) kann es bis zu einem Spaltenverbot sogar bis in die 2050er-Jahre hinein dauern (siehe Grafik oben).

Investitionsschutz für neue alte Systeme

Anlagen, die nach den ab 1. Jänner 2023 geltenden Regeln neu- oder umgebaut werden, können unabhängig von dem angekündigten "Ausstiegsdatum" 1. Jänner 2040 ab erstmaliger Inbetriebnahme der Haltungseinrichtung 23 Jahre lang weiter betrieben werden. Das bedeutet konkret, dass selbst wenn die Regierung mit 2040 ein echtes Verbot aller Spaltenböden gesetzlich verankern würde, diese Anlagen noch Jahre oder gar Jahrzehnte weiter existieren dürften. 

Neben den Unklarheiten zur inhaltlichen Umsetzung eines "Vollspaltenverbots", stellt sich die Frage, ob diese Frist formal bis 2040 überhaupt hält. Auch bei für die Umsetzung des Qualzuchtverbots aus dem Jahr 2005 hat es eine Übergangsfrist im Gesetz gegeben, die später kommentarlos gestrichen wurde. Das Qualzuchtverbot ist bis heute nicht umgesetzt worden. 

 

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