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Kleines Tier mit (zu) großen Bedürfnissen

05.06.2020 | Sie sind klein, süß und liegen als Heimtier derzeit im Trend: Frettchen. Doch Vorsicht: Die possierlichen Fleischfresser sind alles andere als pflegeleicht. Die Tierschutzombudsstelle Wien warnt davor, die Tiere zu unterschätzen. Frettchen sind keine "einfache" Alternative zu Hund oder Katze, im Gegenteil: Die tierschutzkonforme Haltung der agilen Tierchen ist extrem anspruchsvoll.


Raubtier im Wohnzimmer

Was viele kaum vermuten würden: Frettchen sind Raubtiere. Sie gehören zur Familie der Marder und zählen damit zu den Beutegreifern. Das bedeutet, dass sie keinesfalls zusammen oder in der Nähe von Nagetieren oder Vögeln gehalten werden dürfen. Damit junge Frettchen die Beißhemmung erlernen, muss mit ihnen besonders viel gespielt werden. Fehler oder Versäumnisse im Umgang und in der Haltung können die Tiere aber auch im fortgeschrittenen Alter schnell zu „Beißern“ werden lassen. Und dann? Das Schicksal des plötzlich gar nicht mehr so süßen Frettchens ist damit vorprogrammiert.

Haltung nur mit Partner*in

Der Kontakt zu Artgenossen ist für die Tiere absolut notwendig. Frettchen sind sehr soziale Tiere und sollten daher niemals einzeln gehalten werden. Um dem großen Erkundungsdrang und dem starken Bewegungsbedürfnis der neugierigen Tiere gerecht zu werden, müssen die Halter*innen täglich mehrere Stunden Freilauf und ausreichend Beschäftigung ermöglichen. In der Wohnung müssen Gefahrenquellen wie z.B. Stromkabel, Putzmittel oder herumliegende Gegenstände aus Gummi beseitigt werden. Bei der Außenhaltung muss das Gehege ausbruchssicher sein (Achtung: Frettchen können sich unter einem Zaun hindurch graben!). Was bei der Wohnungshaltung oftmals zusätzlich zum Problem wird: Frettchen haben einen extrem starken Eigengeruch.

Frettchen-Verbot im deutschen Zoofachhandel

Sogar der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) rät ausdrücklich davon ab, Frettchen als Heimtiere zu halten. Die Mitgliedsbetriebe verzichten darauf, diese Tiere in ihren Zoofachhandlungen anzubieten. „Die artgerechte Heimtierhaltung von Frettchen ist in den wenigsten Fällen möglich. Die Präsentation von Frettchen im Zoofachhandel würde Besitzwünsche bei Personen wecken, die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen können“, schreibt der ZZF auf seiner Website.

In Deutschland kommt es laut ZZF aufgrund der Geruchsbelästigung bei der Frettchen-Haltung immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, z.B. unter Nachbar*innen in Wohnanlagen. Diese fielen in der Regel zu Ungunsten des Tieres aus: Die deutschen Gerichte würden den Geruch meist als nicht hinzunehmende Belästigung einstufen und mit dieser Begründung die Frettchenhaltung untersagen. Im günstigsten Fall findet man ein neues Zuhause für die Tiere. Sonst bleibt nur das Tierheim oder die Tiere werden sogar ausgesetzt. Auch in das TierQuarTier Wien kommen immer wieder Frettchen, die ausgesetzt oder freilaufend gefunden wurden.

 

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