Mindestmaße für Mops & Co.
28.02.2020 | Kleine runde Gesichter, plattgedrückte Schnauzen, Glubschaugen - für viele Menschen sind Möpse und andere kurzschnäuzige Rassen die wohl niedlichsten Wesen auf unserer Erde. Für Expert*innen sind die Tiere, bei denen diese Merkmale stark ausgeprägt sind, vor allem eins: Qualzuchten. Das heißt: Die Zucht der Hunde ist mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden. In Österreich ist die Qualzucht zwar gesetzlich verboten - doch fehlt es an klaren, bundeseinheitlichen Vorgaben, um dieses Verbot flächendeckend zu vollziehen.
Grafik: rashondenwijzer.nl Seit 2014 ist es in den Niederlanden verboten, Heimtiere so zu züchten, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit des Elterntiers oder der Nachkommen beeinträchtigt werden. Bislang fehlten allerdings auch dort die konkreten Kriterien, die festlegen, ab wann ein Hund nicht mehr zur Züchtung genutzt werden darf.
Das Ampelmodell der Projektgruppe der Universität Utrecht, die sich mit dem Thema befasst hat, bietet eine praktikable Lösung. In dem Bericht "Züchten mit kurzschnäuzigen Hunden" schreiben die Autoren:
"Eine in der Welt der Hundezüchter oft zu vernehmende Ansicht lautet, dass die ideale Norm, die mit Blick auf Tierschutz und Tiergesundheit durchgesetzt werden soll, bei bestimmten kurzschnäuzigen (Rasse-)Hundepopulationen in der Praxis nicht umsetzbar sei, weil praktisch kein einziges Tier diese Norm erfüllen würde. Obwohl diese Aussage an sich schon sehr beunruhigend ist, fordert sie doch einen praktischen Ansatz. Darum entschied man sich für eine Übergangsphase. Während dieser Übergangsphase bekommen Züchter in den kommenden Jahren die Gelegenheit, sich mittels Zuchtauswahl – innerhalb von zwei bis drei Generationen – in Richtung der (Mindest-)Norm und einer risikoärmeren Hundepopulation zu bewegen. Dabei wird das sog. AMPEL-Prinzip angewandt, bei dem in einem ersten (praktikablen) Schritt die Hunde mit den am meisten ausgeprägten Erscheinungsmerkmalen [ROTE KATEGORIE] ausgschlossen werden, und die Hunde mit weniger extrem ausgeprägten Erscheinungsmerkmalen [ORANGE] noch geduldet werden, und dann (z.B. nach zwei Generationen) die Grenzen verschärft werden, so dass letztendlich in der Zukunft alle Zuchttiere die Idealnorm [GRÜN] erfüllen (müssen)."
In Bezug auf die Schnauzenlänge heißt das konkret:
- In die rote Kategorie fallen Hunde, deren Schnauze kürzer als ein Drittel des Schädels ist. Das Züchten mit diesen Hunden ist ab sofort verboten.
- Als orange eingeordnet werden Hunde mit einer Fanglänge zwischen einem Drittel und der Hälfte des Schädels. Diese dürfen derzeit noch gezüchtet werden, wenn sie alle anderen festgelegten Kriterien erfüllen.
- Grün steht für eine Fanglänge von mindestens der Hälfte des Schädels und stellt den Idealzustand dar.
Natürlich gibt es neben der Kurzschnäuzigkeit viele weitere Leiden, die bestimmte Hunderassen aufgrund zielgerichteter Züchtung zugefügt werden. Für diese müssen ebenso konkrete Grenzwerte festgelegt werden, die es erlauben, das bestehende Verbot von Qualzucht auch in der Praxis umzusetzen und kontrollieren zu können. Das niederländische Ampelsystem für die kurzschnäuzigen Rassen ist ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl und Tiergesundheit in der Rassehundezucht und sollte schnellstmöglich auch in Österreich angewendet werden.