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Tierschutz-Allianz: Hunde dürfen nicht zur Waffe erzogen werden!

23.11.2023 | Die Tierschutzombudsstelle Wien spricht sich gemeinsam mit Arche Noah, Gut Aiderbichl, Pfotenhilfe Lochen, Pro Tier, dem TierQuarTier Wien, Tierschutz Austria, dem Tierschutzverband Niederösterreich, dem Verein Freunde der Krone Tierecke, dem Verein gegen Tierfabriken und Vier Pfoten für ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen aus.


Der tödliche Hundeangriff in Oberösterreich hat erneut Diskussionen über ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privathalter*innen ausgelöst. Nachdem sich der zuständige Bundesminister Rauch Anfang November für ein solches Verbot ausgesprochen hatte, positionierte sich heute im Rahmen einer Pressekonferenz der Österreichische Kynologenverband (ÖKV)dagegen.

Eine breite Allianz (darunter die Tierschutzombudsstelle Wien, das TierQuarTier Wien, Tierschutz Austria, Vier Pfoten, der Tierschutzverband Niederösterreich, Arche Noah, der Verein gegen Tierfabriken, Gut Aiderbichl, Pro Tier, die Pfotenhilfe Lochen und der Verein Freunde der Krone Tierecke) hat sich daher zusammengeschlossen und ein gemeinsames Statement formuliert, das eine einheitliche und bessere Regelung zum Wohle der Tiere und der Menschen vorsieht.

WAS WIR FORDERN:

Gemäß den Zielsetzungen des Bundestierschutzgesetzes hat der Mensch besondere Verantwortung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Dies inkludiert einen respektvollen Umgang. In keinem Fall sollen Tiere eine Abschreckfunktion erfüllen müssen. Stattdessen fordern wir: 

  • Ein Verbot der Ausübung von Beiß- und Angriffstraining von privaten Hundehaltern.
  • Eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde soll im Vordergrund stehen, welche die Alltagskompatibilität der Tiere in einer zunehmend herausfordernden Umgebung im Fokus hat.
  • Das bezieht sich auch auf Trainer*innen, die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer*in nicht geschützt).
  • Zusätzlich sollte die Einführung eines verpflichtenden bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises für alle Hundehalter*innen dazu dienen, Hunde in all ihren Facetten zu verstehen. Er sollte ein Grundverständnis für Bedürfnisse, Körpersprache und Stress-Signale vermitteln, um Konflikte rechtzeitig erkennen und entschärfen zu können.

Nur eine Disziplin aus Tierschutzsicht kritisch

Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Disziplinen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Die dritte Disziplin – die sogenannte "Schutzarbeit" – ist jedoch strikt abzulehnen, denn hier soll der Hund auf Kommando angreifen und zubeißen. Nur dieser eine Teil soll entgegen den Behauptungen des ÖKV aus Tierschutzsicht verboten werden, sind sich die Tierschützer*innen einig. "Wir sprechen uns stattdessen für eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde aus. Vor allem die Alltagskompatibilität der Hunde in einer zunehmend herausfordernden Umgebung soll im Vordergrund stehen. Dazu braucht es Trainer*innen, die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer*in nicht geschützt)", fordern die Tierschutzorganisationen. Auch ein bundesweiter Sachkundenachweis würde begrüßt werden.

Nein zum Schutztraining!

Klar abgelehnt wird in dem gemeinsamen Statement das sogenannte Schutztraining, bei dem ein Hund trainiert wird, auf Kommando in einen sogenannten Schutzarm zu beißen, den ein Mensch trägt. "Die Schutzarbeit muss ausschließlich Behörden vorbehalten sein, denn es besteht ausreichend Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden durch die sogenannte Schutzhundeausbildung jedenfalls vorübergehend erhöht wird. Ein Hund kann einen Trigger außerhalb des Übungsplatzes verwechseln, wodurch es dann zu Beißunfällen kommt", stellen die Tierschützer*innen klar.

Die Ausbildung zum klassischen "Schutzhund", welcher im weitesten Sinne dann auch mit einer Waffe vergleichbar ist, müsse Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes vorbehalten bleiben, die sich durch ihre Berufsausbildung dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.

 

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