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Neue Broschüre: Hund und Kaufrecht

02.09.2019 | Er gilt als der treueste Freund des Menschen: Wer sich einen Hund anschafft, der sieht in ihm einen Gefährten, vielleicht einen Spielkameraden, in jedem Fall ein neues Familienmitglied. Wie komisch klingt es da, wenn vom Hund als „Kaufsache“ oder „Vertragsgegenstand“ gesprochen wird. Doch: Juristisch gesehen handelt es sich beim Kauf eines Hundes genau darum.


Wer seinen vierbeinigen Freund beispielsweise aus einer Zucht erwirbt, geht ein Rechtsgeschäft ein. Damit sind natürlich bestimmte Rechte, aber auch Pflichten verbunden – auf Käufer*innen-Seite ebenso wie auf Verkäufer*innen-Seite.

Die neue Broschüre Hund und Kaufrecht, die gemeinsam von der Tierschutzombudsstelle Wien, dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und der Kanzlei twsc Rechtsanwälte erstellt wurde, gibt einen Überblick über die relevanten rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema Hundekauf und soll als Leitfaden dienen für diejenigen, die sich entschlossen haben, einen Hund käuflich zu erwerben. Ein angeschlossener Musterkaufvertrag zeigt beispielhaft, welche Angaben unbedingt vermerkt sein sollten. Denn: Auch wenn natürlich alle Hundehalter*innen möchten, dass mit dem neuen Familienmitglied alles in Ordnung ist, kann es immer passieren, dass etwas nicht stimmt. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld alle rechtlichen Belange soweit wie möglich zu berücksichtigen. Mit der Verwendung von entsprechend guten Verträgen, die individuell auf den konkreten Kauf angepasst werden sollten, lassen sich viele Probleme oder Streitpunkte vermeiden.

Übrigens: Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, "auf den Hund zu kommen", wird detailliert im Rahmen der Hunde-Kunde beschrieben, dem Sachkundekurs für neue Hundehalter*innen, der seit dem 1. Juli 2019 vor der Anschaffung des Tieres verpflichtend zu belegen ist.

Die Broschüre steht hier zum Download bereit oder kann direkt bei der Tierschutzombudsstelle Wien unter post@tow-wien.at oder telefonisch unter Tel. +43 1 318 007 675 079 angefordert werden.

 

 

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