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Ausstieg aus der Qualzucht

08.10.2020 | Qualzucht ist durch das Tierschutzgesetz verboten, verschwindet aber durch das gesetzliche Verbot nicht von selbst. Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass für die Umsetzung des Qualzuchtverbotes weitere Schritte und entschlossenes Handeln notwendig sind. Das für Tierschutz zuständige Sozialministerium ist gefordert, klare Vorgaben vorzulegen, damit sowohl Zuchtvereine als auch Kontrollbehörden wissen, welche Bestimmungen bei der Zucht einzuhalten sind.


Folgende Punkte müssen geregelt werden:

Die niederländische "Ampelregelung"

In den Niederlanden gilt beim Mops die Regel: Wenn die Schnauze mindestens halb so lang oder länger ist als der Schädel, steht die Ampel auf Grün und es darf gezüchtet werden. Ist der Schädel zum Beispiel insgesamt 12 cm lang, muss die Schnauze mindestens 6 cm messen. Misst die Schnauze nur ein Drittel oder weniger als ein Drittel, steht die Ampel auf Rot und es darf keinesfalls gezüchtet werden. Liegt die Schnauzenlänge dazwischen, steht die Ampel auf Orange und der Hund darf nur zur Zucht eingesetzt werden, wenn alle anderen Kriterien qualzuchtfrei und daher auf Grün stehen.

Je besser die Öffentlichkeit und die KonsumentInnen über Qualzuchtmerkmale und "Grenzwerte" Bescheid wissen, desto besser können sie daran mitarbeiten, dass die Zucht sich in die richtige Richtung entwickelt und unsere Tiere in Zukunft nicht mehr unter falschen Schönheitsidealen oder gesundheitlichen Nebenwirkungen im Zuchtgeschehen zu leiden haben.

 

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