Übersetzungsfehler in EU-Dokument – Aus für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung?
20.02.2016 | In der EU-Schweinehaltungsrichtlinie (2008/120/EG) wird im Englischen festgelegt, dass der Liegebereich für Schweine "comfortable" (...have access to a lying area physically and thermally comfortable) sein muss.
"Ich hab Schwein: Bei uns besteht der Boden nicht aus Beton mit Spalten!" In diversen anderen Sprachen übersetzten Versionen steht Gleichlautendes: Die Schweine sollen einen komfortablen, also angenehmen, Liegeplatz haben. Ganz anders lautete bis vor Kurzem die deutsche Übersetzung: die physischen Eigenschaften der Liegefläche wurden auf ein Merkmal, nämlich die Größe, reduziert - und aus "komfortabel" wurde "angemessen" (...Zugang zu einem größen- und temperaturmäßig angemessenem Liegebereich)! Die Textgegenüberstellung (Die Stelle befindet sich unter Anhang I, Kapitel I) zeigt die Diskrepanz in der Bedeutung deutlich.
Dieser (eigentlich unerklärliche) Fehler ist der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 2015 aufgefallen, als britische Kollegen der Stiftung behaupteten, die derzeit gängigen Vollspaltenböden (Böden mit durchgehenden Lücken, durch die Kot und Urin ablaufen sollen) würden gegen die EU-Richtlinie verstoßen.
Der Übersetzungsfehler in der EU-Schweinehaltungsrichtlinie ist jetzt (Berichtigung vom 16.2.2016) von der Kommission auf "physisch und temperaturmäßig angenehmer Liegebereich" korrigiert worden, was laut Stiftung dazu führen solle, dass die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden bald beendet sei. Diese Entwicklung wäre aus Tierschutzsicht sehr zu begrüßen, denn Vollspaltenböden sind für Schweine nicht nur unangenehm, sie führen nachweislich auch zu Gelenkskrankheiten und anderen Problemen wie Verhaltensstörungen. Europäische Länder, die Vollspaltenböden bereits verboten oder eine entsprechende Frist festgelegt haben, sind die Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden und die Schweiz.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt kündigt an, mit Kampagnen- und Lobbyarbeit dafür sorgen zu wollen, dass die Schweine in einem ersten Schritt zu ihrem Recht auf einen angenehmen Liegebereich kommen. Die Tierschutzombudsstelle Wien wird sich in ihrem Wirkungsbereich ebenfalls für diese Sache einsetzen.