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Qualzuchtverbot auf Ausstellungen: Österreichische Rechtslage /// Diskussionen in Deutschland

20.08.2026 | In Österreich dürfen von Qualzucht betroffene Tiere nicht auf Ausstellungen präsentiert werden. Ein von Dr.in Johanna Neumeyer verfasstes Rechtsgutachten analysiert dazu die Verantwortlichkeiten von Veranstalter*innen, Aussteller*innen, Tierärzt*innen und Behörden.

Rechtliche Ausgangslage

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet die Ausstellung von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen. Als Qualzucht gilt die Verpaarung von Tieren, die Zuchtmerkmale aufweisen, die zu Schmerzen, Leiden oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen – dazu zählen etwa extrem kurze Schnauzen (Brachycephalie), stark gefaltete Haut, Fehlstellungen und Einschränkungen des Bewegungsapparats oder hervorstehende Augen. Bei manchen Rassen (z.B. Mops, Französische Bulldogge, Englische Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel, Shar Pei, Dackel) sind die „typischen“ Merkmale so extrem gezüchtet, dass sie häufig zu Leiden und chronischen Gesundheitsproblemen führen – das erhöhte Risiko ist im Zuchtziel angelegt. Aber auch bei vielen anderen Rassen ist Qualzucht ein Thema.

Das Präsentieren von qualzuchtbetroffenen Tieren ist kein Kavaliersdelikt: Übertretungen des Ausstellungsverbotes (§ 8b Tierschutzgesetz) werden mit Geldstrafen bis 7.500,- Euro (im Wiederholungsfall 15.000,- Euro) sanktioniert.

Verantwortlichkeiten rund um Rasseausstellungen

Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit seinem Erkenntnis vom 18.3.2026 klar, dass nicht nur die Aussteller*innen, sondern ausdrücklich auch die Veranstalter*innen für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich sind. Veranstalter*innen müssen die Ausstellung so organisieren, dass keine Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen präsentiert werden. Rassen, bei denen ein Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard festgeschrieben und daher bei jedem Tier dieser Rasse vorhanden ist, dürfen von den Veranstalter*innen gar nicht erst zugelassen werden. Bei anderen Rassen kommt es auf das einzelne Tier an.

Die zuständige Behörde hat das Qualzucht-Ausstellungsverbot durch Auflagen sicherzustellen und geeignete Kontrollen durchzuführen.

Das nun vorliegende Rechtsgutachten „Verbot der Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere in Österreich" von Dr. Johanna Neumeyer analysiert die bestehende Judikatur und schafft Überblick für alle Verantwortlichen.

Problematik rund um Rassestandards

Die Diskussion um Qualzucht ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine fachlich-ethische Frage, die aktuell in Deutschland intensiv thematisiert wird.

Prof. Dr. Achim D. Gruber, Ph.D, Leiter des Tierpathologie-Institutes der Freien Universität Berlin, hat dazu gemeinsam mit weiteren namhaften Expert*innen am 1. Juli 2026 einen offenen Brief  („Wie viel Tierleid darf für den Erhalt eines Rassebildes entstehen?“) veröffentlicht.

Die Fachleute fordern eine Neudefinition des Rassekonzeptes, um die genetische Gesundheit der Hunde drastisch zu verbessern. Zur Frage Rassepflege versus Hundegesundheit wird festgehalten: „Eine Unterordnung der Standpunkte der deutschen Tierärzteschaft unter die nationalen oder internationalen, durch andere Interessen motivierte Zuchtverbände ist dabei kategorisch auszuschließen. […] Der Käuferwille und die Bewertung von Rassen in der Gesellschaft sind formbar. Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Es wird nur produziert, was der Markt verlangt, und hier stellt sich eine zentrale Aufgabe für die Tierärzteschaft.“

 

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