Qualzuchtverbot auf Ausstellungen: Österreichische Rechtslage /// Diskussionen in Deutschland
20.08.2026 | In Österreich dürfen von Qualzucht betroffene Tiere nicht auf Ausstellungen präsentiert werden. Ein von Dr.in Johanna Neumeyer verfasstes Rechtsgutachten analysiert dazu die Verantwortlichkeiten von Veranstalter*innen, Aussteller*innen, Tierärzt*innen und Behörden.
Rechtliche Ausgangslage
Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet die
Ausstellung von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren
Qualzuchtmerkmalen. Als Qualzucht gilt die Verpaarung
von Tieren, die Zuchtmerkmale aufweisen, die zu Schmerzen, Leiden oder erheblichen
gesundheitlichen Einschränkungen führen – dazu zählen etwa extrem kurze
Schnauzen (Brachycephalie), stark gefaltete Haut, Fehlstellungen und Einschränkungen des
Bewegungsapparats oder hervorstehende Augen. Bei manchen Rassen (z.B. Mops,
Französische Bulldogge, Englische Bulldogge, Cavalier King Charles Spaniel,
Shar Pei, Dackel) sind die „typischen“ Merkmale so extrem gezüchtet, dass sie häufig zu Leiden und chronischen
Gesundheitsproblemen führen – das erhöhte Risiko ist im Zuchtziel angelegt.
Aber auch bei vielen anderen Rassen ist Qualzucht ein
Thema.
Das
Präsentieren von qualzuchtbetroffenen Tieren ist kein Kavaliersdelikt:
Übertretungen des Ausstellungsverbotes (§ 8b Tierschutzgesetz) werden mit
Geldstrafen bis 7.500,- Euro (im Wiederholungsfall 15.000,- Euro)
sanktioniert.
Verantwortlichkeiten rund um Rasseausstellungen
Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit seinem Erkenntnis vom 18.3.2026 klar, dass nicht nur die Aussteller*innen, sondern
ausdrücklich auch die Veranstalter*innen für die Einhaltung des
Tierschutzgesetzes verantwortlich sind. Veranstalter*innen müssen die
Ausstellung so organisieren, dass keine Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder
äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen präsentiert werden. Rassen, bei denen
ein Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard festgeschrieben und daher bei jedem Tier
dieser Rasse vorhanden ist, dürfen von den Veranstalter*innen gar nicht erst
zugelassen werden. Bei anderen Rassen kommt es auf das einzelne Tier an.
Die zuständige Behörde hat das Qualzucht-Ausstellungsverbot
durch Auflagen sicherzustellen
und geeignete Kontrollen durchzuführen.
Das nun vorliegende Rechtsgutachten „Verbot der Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere in Österreich" von Dr.
Johanna Neumeyer analysiert die bestehende Judikatur und schafft Überblick für
alle Verantwortlichen.
Problematik rund um Rassestandards
Die Diskussion um Qualzucht ist nicht nur eine rechtliche,
sondern auch eine fachlich-ethische Frage, die aktuell in Deutschland intensiv
thematisiert wird.
Prof. Dr. Achim D. Gruber, Ph.D, Leiter des Tierpathologie-Institutes
der Freien Universität Berlin, hat dazu gemeinsam mit weiteren namhaften
Expert*innen am 1. Juli 2026 einen offenen Brief („Wie viel Tierleid darf für den Erhalt eines Rassebildes entstehen?“)
veröffentlicht.
Die Fachleute fordern eine Neudefinition des Rassekonzeptes,
um die genetische Gesundheit der Hunde drastisch zu verbessern. Zur Frage Rassepflege versus Hundegesundheit wird festgehalten: „Eine
Unterordnung der Standpunkte der deutschen Tierärzteschaft unter die nationalen
oder internationalen, durch andere Interessen motivierte Zuchtverbände ist
dabei kategorisch auszuschließen. […] Der Käuferwille und die Bewertung von
Rassen in der Gesellschaft sind formbar. Nur gut informierte Bürgerinnen und
Bürger können verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Es wird nur
produziert, was der Markt verlangt, und hier stellt sich eine zentrale Aufgabe
für die Tierärzteschaft.“