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Hunde mit verkürzten Schnauzen, Katzen ohne Fell, Milchkühe mit monströsen Eutern – Tiere, die der Mensch nach seinen Modewünschen oder Leistungsvorstellungen "umgeformt" hat, begegnen uns immer wieder.
Dabei ist klar: Die Zucht von Heim- und Nutztieren mit extremen Merkmalsausprägungen oder Leistungsparametern ist häufig mit großem Tierleid verbunden, da die angezüchteten Eigenschaften für die Tiere ein artgemäßes Leben ohne Schmerzen und Leiden unmöglich machen.
Die Erkenntnis, dass bei solchen Extremzuchten die grundlegenden Normen des Tierschutzes verletzt werden, hat in vielen Ländern dazu geführt, gesetzgeberisch gegen den Tatbestand der Qualzucht vorzugehen. So sind solche Zuchten z.B. in Finnland, Norwegen, Schweiz, den Niederlanden und in Deutschland verboten.
Auch in Österreich ist das Qualzuchtverbot als unzulässige Tierquälerei in § 5 Abs 2 Z 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) festgeschrieben – zudem ist der Tierschutz als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert, was der Notwendigkeit, im Sinne der Tiere zu handeln, zusätzlich Nachdruck verleiht.
Es muss aber leider festgestellt werden, dass die bisherigen Festlegungen im Verbund mit unzureichenden Umsetzungsschritten zu keiner Verbesserung der Situation geführt haben. Im Gegenteil, die Zahl der betroffenen Tiere – sowohl im Heimtierbereich als auch bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren – steigt stetig.
Um diesem Missstand zu begegnen und dem in der Gesellschaft immer mehr Raum greifenden Gedanken der Verantwortung der Menschen für das Wohlergehen der Tiere Rechnung zu tragen, muss dringend gehandelt werden.
Der Absatz 17 in § 44 TSchG, der Züchter*innen seit 2017 ohne jegliche zeitliche Beschränkung die Möglichkeit gibt, weiter mit von Qualzucht betroffenen Tierrassen zu züchten, sofern sie dokumentieren, dass sie Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Einschränkungen setzen, muss ersatzlos gestrichen werden,
denn es kann nicht sein,
dass Züchter*innen, die vor der Gesetzesnovelle 2017 in dem Paragraph festgelegte Übergangsfrist von 10 Jahren nicht genutzt haben, um ihre Zuchten von Qualzuchtmerkmalen zu befreien, weiterhin eine sachlich ungerechtfertigte Straffreistellung vom Vorwurf der Tierquälerei für sich reklamieren können und viele weitere Generationen von Tieren dafür mit Leiden und Qualen bezahlen müssen.
Es muss eine generelle Bewilligungspflicht für jegliche Zucht von Heimtieren und ein öffentlich einsehbares Register dieser Züchter*innen geben – verbunden mit einem verpflichtenden Sachkundenachweis und regelmäßigen behördlichen Kontrollen,
denn es kann nicht sein,
dass jeder und jede sich zum Züchter – zur Züchterin erklären kann, ohne der Behörde entsprechende Zuverlässigkeit und zuchtspezifische Sachkunde vor Aufnahme der Zucht nachweisen zu müssen – und ohne damit rechnen zu müssen, dass ihre Zuchten behördlich kontrolliert werden.
Es müssen alle Rassestandards und Zuchtprogramme anhand aktueller Daten fortlaufend auf mögliche Qualzuchtmerkmale hin von einer unabhängigen Expert*innenkommission evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden,
denn es kann nicht sein,
dass Zuchtziele so definiert sind, dass sie bei ihrer Erreichung unweigerlich mit Leiden, Schmerzen und Schäden für die Tiere verbunden sind und dass die Beurteilung von Zuchtprogrammen ausschließlich in der Hand der Züchter*innen und ihrer Funktionär*innen liegt. Die Erreichung bestimmter Rassestandards stellt keinen rechtfertigenden Grund für tierschädigende Vorgehensweisen dar.
Es müssen alle Akteur*innen einbezogen werden, um das Bewusstsein für die vielfältigen Probleme, die mit Qualzuchten verbunden sind, zu schärfen und auf Veränderungen hinzuarbeiten,
denn es kann nicht sein,
dass in Werbung, Medien und Unterhaltungsindustrie unreflektiert kranke Tiere als Testimonials oder "Petfluencer" dargestellt werden oder dass auf Tiermessen von Qualzucht betroffene Rassen ausgestellt und sogar ausgezeichnet werden, wodurch die Nachfrage der Konsument*innen nach solchen Tieren steigt. Es muss erreicht werden, dass alle relevanten Bereiche der Gesellschaft in stärkerem Maß für zuchtbedingte Tierschutzprobleme sensibilisiert werden.