23.11.2023 | Die Tierschutzombudsstelle Wien spricht sich gemeinsam mit Arche Noah, Gut Aiderbichl, Pfotenhilfe Lochen, Pro Tier, dem TierQuarTier Wien, Tierschutz Austria, dem Tierschutzverband Niederösterreich, dem Verein Freunde der Krone Tierecke, dem Verein gegen Tierfabriken und Vier Pfoten für ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen aus.
Die Ausbildung zum sogenannten "Schutzhund" ist prinzipiell Hunden des Militärs oder der Polizei vorbehalten. Doch auch manche Hundeschulen bieten ein solches Training für Privatpersonen an und deklarieren es als "Sport".
Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Teilen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Wir kritisieren die dritte Disziplin, die sogenannte Schutzarbeit, denn hier lernt der Hund auf Kommando anzugreifen und zuzubeißen. Viele Liebhaber*innen dieses "Sports" argumentieren, dass "Schutzhunde" besonders gehorsam seien. Jedoch ist der Ansatz, den Hund "scharf" machen zu wollen – ihn also bewusst zum Zubeißen in einen Schutzarm zu bringen – abzulehnen! Denn Fehler im Training oder Verwechslungen der Auslöser für das Angriffsverhalten können niemals ausgeschlossen werden, was fatale Folgen haben kann.
Es besteht Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden, die einem Beiß- und Angriffstraining unterzogen werden, jedenfalls vorübergehend erhöht wird.
Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind Ausbildung und Prüfung in der Disziplin "Schutzarbeit" insofern problematisch, da "Starkzwangmethoden" eingesetzt werden. Es werden hier also Situationen nachgestellt, bei denen beispielsweise Hundehalter überfallen werden und schließlich Kampfhandlungen zwischen dem Hund und einer dritten Person (genannt Schutzdiensthelfer) stattfinden. Hierbei wäre es u.a. fehlerhaft, wenn der Hund nur zaghaft angreift und zubeißt. Deswegen muss die Ausbildung zum klassischen "Schutzhund" Berufsgruppen vorbehalten bleiben, die durch ihre Berufsausbildung sich dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.
Gemäß den Zielsetzungen des Bundestierschutzgesetzes hat der Mensch besondere Verantwortung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Dies inkludiert einen respektvollen Umgang. In keinem Fall sollen Tiere eine Abschreckfunktion erfüllen müssen. Stattdessen fordern wir: