Qualzucht bezeichnet das bewusste Verpaaren zweier Tiere mit ganz bestimmten Merkmalen (unabhängig davon, ob das Zuchtmotiv ästhetische Zwecke oder die Leistungssteigerung betreffen), deren Nachkommen aufgrund der Ausprägung dieser Merkmale Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst erleiden werden.
Qualzucht ist in Österreich verboten. Laut österreichischem Tierschutzgesetz ist es nicht erlaubt, Qualzüchtungen vorzunehmen oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden. Dennoch sind Qualzuchten allgegenwärtig.
Qualzuchtmerkmal: ein charakteristisches Anzeichen, dessen Ausprägungsform nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit Symptome im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 1 zur Folge hat.
Rechtsfälle: