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Scottish Fold-Katzen sind Qualzucht

24.02.2021 | Die Scottish Fold gehört zu den Katzenrassen, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Die Sachlage ist hier jedoch eindeutig: Die Schottische Faltohrkatze ist eine Qualzucht - und dabei ist es für das Leid des Tieres völlig unerheblich, ob sie rein- oder mischerbig ist.


Scottish Fold, auch Faltohrkatzen genannt, sind ganz einfach zu erkennen: Sie haben schon als Welpen noch vorne gekippte Ohren. Das Merkmal "gefaltete Ohren" wird ab der 3. Lebenswoche sichtbar, und der Grad der Faltung lässt sich ab der 6. Woche ermessen. Die Kippohren sind ein Zeichen dafür, was sich im ganzen Körper des Kätzchens abspielt. Es hat eine schmerzhafte und unheilbare Erbkrankheit, die zur Zerstörung des körpereigenen Knorpelgewebes führt. Knorpel überziehen die Knochen an allen Gelenken, um die Reibung bei Bewegung zu minimieren. Ist der Knorpel geschädigt, kommt es vor allem im Bereich der Beine und der Wirbelsäule zu sehr schmerzhaften Gelenksveränderungen und Lahmheit.

Kippohren sind Symptom einer Erbkrankheit

Die Erkrankung beginnt bereits im Welpenalter, auch wenn die Symptome zunächst nicht so deutlich sind. Die Tiere bewegen sich weniger als gesunde Artgenossen, sie vermeiden hohe Sprünge und werden im Laufe der Zeit aufgrund der Schmerzen bei Berührungen, auch wenn es sich um zärtliches Streicheln handelt, aggressiver. Es kommt zu Gelenksschwellungen, verdickten und missgestalteten Gliedmaßen, abnormer Körperhaltung und Gangart. Teure Tierarztbesuche und Schmerztherapien werden notwendig, manche Tiere müssen bereits im Alter von zwei Jahren eingeschläfert werden, weil die Qualen einfach zu groß werden.

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Links das Sprunggelenk einer gesunden Katze, rechts das Sprunggelenk einer schwer kranken Scottish Fold – Katze mit massiven Gelenksveränderungen und hochgradiger Lahmheit.

Es ist wichtig, zu erkennen, dass die Kipp- bzw. Faltohren nicht süß und eh ganz normal sind, sondern deformierte und verkrüppelte Ohrmuscheln, bei denen es sich um ein leicht erkennbares Symptom einer unheilbaren (Erb-) Krankheit (Osteochondrodysplasie/OCD) handelt, die der Katze später im Leben viele Schmerzen bereiten wird.

Jede Faltohrkatze hat OCD

Jede Faltohrkatze hat OCD. Die abgeknickten Ohrmuscheln sprechen für sich. Wann die weiteren Symptome der Erkrankung in Erscheinung treten, ist bei jeder Katze unterschiedlich. Von skrupellosen oder auch unwissenden Züchtern wird oft behauptet, dass die Erkrankung nur bei Tieren auftritt, wenn sowohl Vater als auch Mutter Faltohren haben. Daher findet man häufig Mischlinge von Faltohrkatzen, z.B. mit Britisch Kurzhaar, im Angebot. Die hätten diese Probleme nicht, wird behauptet. Doch das ist durch wissenschaftliche Literatur, Gentests und Fallanalysen inzwischen hinreichend widerlegt worden. Die Erkrankung wurde seit den 1960er-Jahren intensiv erforscht. Die Genlokalisation ist bekannt (Punktmutation Gen TRPV4), der Erbgang ist bekannt (autosomal-dominant mit unvollständiger Penetranz und variabler Expressivität), die Schlussfolgerung eindeutig: Betroffen von dieser Erkrankung sind nicht nur homozygote (beide Elterntiere sind Merkmalsträger), sondern auch heterozygote (nur ein Elternteil ist Merkmalsträger) Tiere! Es kann lediglich der Ausprägungsgrad unterschiedlich sein, und die Symptome bei heterozygoten Tieren können später in Erscheinung treten.

Unvollständige Penetranz bedeutet, dass auch bei Merkmalsträgern die Erkrankung nicht immer ausbricht. Variable Expressivität bedeutet, dass die Schwere der Erkrankung bei den Merkmalsträgern unterschiedlich stark ist. Aus diesem Grund kann man auch bei Kätzchen mit Stehohren, sogenannte Scottish Straight, aus einer Zucht mit Scottish Fold nicht mit Sicherheit sagen, dass sie gesund bleiben werden. Es könnte sich dabei auch um heterozygote Tiere mit niedriger Penetranz und Expressivität handeln. Hier kann nur durch einen Gentest abgeklärt werden, ob das OCD-Gen tatsächlich nicht mehr vorhanden ist. Ein Gentest ist seit 2016 verfügbar.

Zucht und Handel in Österreich verboten

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet es, Qualzüchtungen vorzunehmen oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben oder auszustellen. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, riskiert eine hohe Geldstrafe.

Qualzuchtmerkmale verursachen Krankheitssymptome. Daher sind im Gesetz bewusst keine Rassen genannt, sondern lediglich Symptome - ein wichtiger Punkt, weil die Abgrenzung zwischen Qualzucht und Übertypisierung bisweilen schwierig ist. Hier genaue Differenzierungen vorzugeben, ist die Aufgabe von Sachverständigengutachten. In diesen werden dann auch jene Rassen direkt genannt, die von dieser Problematik betroffen sind. Im Hinblick auf die Zucht werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Empfehlungen, nicht Verbote, denn zu letzteren ist ein Gutachten ja nicht ermächtigt. Das Verbot im Hinblick auf die Symptomatik findet man im zugrundeliegenden Gesetz.

Das "Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)" des BMEL in Deutschland ist so ein Gutachten. Es klassifiziert Scottish Fold ohne wenn und aber als Qualzucht und empfiehl, weder mit homozygoten noch mit heterozygoten Tieren zu züchten.

Weiterführende Literatur

Eine umfangreiche Aufstellung von Fachartikeln, Gerichtsurteilen, Stellungnahmen und weiteren Dokumenten zu Scottish Fold finden Sie hier:

Literaturliste Scottish Fold

 

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