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Illegaler Welpenhandel im Internet

10.06.2015 | Eine aktuelle Studie der Tierschutzombudsstelle Wien zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Online-Tierhandels auf.


Hinweis: Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2015. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Feilbeiten von Tieren im Internet finden Sie in der Folgestudie "Handel mit Hunde- und Katzenwelpen in und nach Wien" (2020), die Sie hier finden.

Das Anbieten von Tieren durch private Anbieterinnen und Anbieter ist gesetzlich verboten.

Nur behördlich gemeldeten Züchterinnen und Züchtern sowie gewerblichen Händlerinnen und Händlern ist der Verkauf von Tieren erlaubt. Tierschutzvereine dürfen nur auf Internetseiten inserieren, die zum Zwecke der unentgeltlichen Vermittlung von Tieren eingerichtet wurden.

Online-Handel bringt Probleme für Tierschutz und Konsument*innenschutz

Bei Internet-Welpen-Inseraten durch private Anbieter*innen gibt es keine Kontrolle über die Herkunft der Tiere, die tatsächlich in vielen Fällen aus sogenannten "Hinterhofzuchten" (Hündinnen als "Gebärmaschinen", kein Auslauf, kein Tageslicht) aus den östlichen Nachbarländern Österreichs/Deutschlands stammen. Die  Welpen werden unter dramatischen Bedingungen durch halb Europa transportiert und verkauft - viele davon sterben bereits am Weg. In vielen Fällen sind die Welpen bereits latent (psychisch und physisch) krank. Durch den Stress der Trennung und des Transports brechen Krankheiten meist erst nach der Übernahme durch den neuen Halter aus, haben intensive tierärztliche Behandlungen zur Folge und können auch mit dem Tod der Welpen enden. § 8a TSchG verbietet das öffentliche Feilbieten von Tieren durch Privatpersonen und stellt somit eine äußerst wirksame Maßnahme gegen die geschilderten Zustände dar.

Studie der Tierschutzombudsstelle Wien

Die von Shifting Values e.U. im Auftrag der Tierschutzombudsstelle durchgeführte Studie beleuchtet den Online-Handel im Zeitraum November 2013 bis Jänner 2015. Der Schwerpunkt lag auf dem Internet-Handel mit Hunden (insbes. Welpen), Katzen und Reptilien. Zum Studienumfang zählten ein Monitoring der Zahl an Tierinseraten auf sechs maßgeblichen Online-Kleinanzeigenplattformen und tiefergehende Analysen zu den Praktiken des illegalen Tierhandels. Als ein Ergebnis der Studie (nachgewiesener illegaler Tierhandel) konnten u.a. 40 Hundewelpen und 63 Reptilien durch die Behörden abgenommen werden. Diese Fälle fanden große Resonanz in den Medien - ein wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung von potentiellen Kaufinteressenten.

Die Verantwortung, illegalen Tierhandel zu verhindern, trifft auch die Portalbetreiber*innen. Erlangt ein Host-Provider von einer rechtswidrigen Tätigkeit/Information Kenntnis, ist er für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherte Information nur dann nicht verantwortlich, wenn er unverzüglich dagegen tätig wird. Im Rahmen der Studie wurden die relevanten Portalbetreiber*innen schriftlich aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Reaktionen waren unterschiedlich. Ein Kleinanzeigenportal agierte vorbildlich und setzte strukturelle Maßnahmen, die dem Tierschutzgesetz vollinhaltlich entsprechen (Inserieren nur durch zulässige Anbieter*innen möglich).

Die Analyse zum Handel mit Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren in Wien steht Ihnen nun als Download (PDF, 553KB) zur Verfügung.

The Analysis on Trade in Pet Animals and Privately Kept Wild Animals in Vienna - Download (PDF, 252 KB)

 

 

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