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Katze in Nachbars Garten

24.10.2016 | In Wien leben schätzungsweise 250.000 Katzen. Grundsätzlich ist zwischen Wohnungskatzen und Katzen mit kontrolliertem Freilauf zu unterscheiden, wobei letztere größeren Gefahren z.B. durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind.


Ebenso wie Halter*innen von Katzen mit kontrolliertem Freilauf müssen auch Halter*innen von Wohnungskatzen auf die verschiedenen Gefahrenquellen, wie ungesicherte Fenster etc., achten. Laut dem Bundestierschutzgesetz (TSchG) ist es Pflicht, Fenster und Balkone in Räumen, bei denen Fenstersturz-Gefahr besteht, mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

Tierschutzombudsstelle Wien plädiert für Rücksichtnahme und Toleranz

Das Thema Katzenhaltung beschäftigt aber nicht nur die Besitzer*innen der Samtpfoten. Katzen mit kontrolliertem Freilauf sind nicht immer gern gesehene Gäste in Nachbars Garten. Doch entsprechen die kritisierten Verhaltensweisen - wie etwa die Jagd nach Kleinvögeln - dem natürlichen Verhalten der Katzen und sollten mit entsprechendem Augenmaß gesehen werden.
Es ist gesetzlich erlaubt, Katzen Freilauf zu gewähren. Dabei muss aber beachtet werden, dass Freilauf-Katzen aufgrund des TSchG kastriert sein müssen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Katzen chippen zu lassen, da diese Maßnahme das Wiederfinden entlaufener Tiere enorm erleichtert. Weiters sollten v.a. Freilauf-Katzen – in Absprache mit der/dem Tierärzt*in – regelmäßig geimpft werden.

Sollte der Freilauf zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen, ist es ratsam, zuerst ein klärendes Gespräch zu suchen. „Selbsthilfemethoden“, die geeignet sind, den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen - wie z.B. das Beschießen der Tiere mit einer Steinschleuder oder einem Luftdruckgewehr -  sind verboten.

 

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