Aus für Hobby-"Ausbildung" von Schutzhunden
16.11.2023 | Tierschutzminister Johannes Rauch hat angekündigt, einen Vorschlag für ein rasches bundesweites Verbot von Angriffs- und Beißtrainings für privat gehaltene Hunde vorzulegen. Wird dieses Verbot umgesetzt, wäre das wegweisend für eine bessere Haltung und ein besseres Miteinander von Hund und Mensch.
Die Tierschutzombudsstelle Wien begrüßt das heute von Tierschutzminister Johannes Rauch angekündigte Verbot von Beiß- und Angriffstrainings bei privat gehaltenen Hunden. "In der sogenannten Schutzhundeausbildung wird die Kampfbereitschaft von Hunden mittels Beiß- und Angriffstrainings provoziert und gesteigert. Es ist mehr als fraglich, wie sehr derartig trainierte Hunde in Alltagssituationen noch normal auf Menschen als Sozialpartner reagieren können", so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy, die ein Verbot dieser gerne auch als "Sportschutz" bezeichneten Trainingsmethoden ausdrücklich unterstützt.
Beim geplanten und von der TOW geforderten Verbot geht es ausschließlich um die Beiß- und Angriffsteile des sogenannten Sportschutzes. Andere Bereiche des Gebrauchshundetrainings wie Unterordnung und andere Sparten von Hundesport, wie Fährtenarbeit oder Breitensport, bleiben davon gänzlich unberührt.
"Dass nun seitens der Verbände öffentlich behauptet wird, ein Verbot dieses klar definierten Bereichs im sogenannten "Sportschutz-Training" würde zu einem Aus für Blinden- und Therapiehunde führen, ist nicht nur unwahr, sondern auch mehr als geschmacklos. Auf dem Rücken der Menschen, die auf die Hilfe vierbeiniger Gefährten im Alltag setzen, künstlich Empörung gegen ein nachvollziehbares Verbot zu schüren, erstickt jede sachliche, faktenbasierte Diskussion im Keim", so Persy.
Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) hatte bereits im Jahr 2006 ein Verbot von Angriffs- und Beißtrainings für privat gehaltene Hunde gefordert. In Wien sind die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, bereits verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes.
Mehr Wohlbefinden und Sicherheit
In einem von der TOW in Auftrag gegebenen Gutachten der Tierschutz- und Veterinärrechtsexpertin DDr. Regina Binder hatte die Autorin festgehalten, dass "im Sinne eines gedeihlichen Zusammenlebens von Mensch und Hund im Rahmen der Hundeausbildung alles getan werden [muss], um die spezielle Tiergefahr zu minimieren. Keinesfalls kann die Schutzhundeausbildung als unverzichtbar bezeichnet werden, da andere, menschen- und hundefreundlichere Alternativen sowohl zur sportlichen Betätigung (z.B. Agility) als auch zum Training des Gehorsams […] zur Verfügung stehen". Eine Übersicht über tierschutzgerechte Methoden des Hundesports haben wir hier für Sie zusammengestellt.
"Wenn Tierschutzminister Rauch dieses Verbot nun, wie angekündigt, bundesweit umsetzt, wäre das wegweisend für eine bessere Haltung und ein besseres Miteinander von Hund und Mensch", ist auch Eva Persy überzeugt. "Es kann nicht sein, dass private Halter*innen ihre Tiere zu Lasten des Wohlbefindens und der Sicherheit von Tier und Mensch "ausbilden". Ich appelliere an die Vertreter*innen dieser Methoden bitte anzuerkennen, dass es im Jahre 2023 andere und weitaus weniger archaische Möglichkeiten gibt, das eigene Sicherheitsempfinden und die Bindung zum Tier auf tiergerechte Art und Weise zu stärken."