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Lebensgefahr: TOW fordert Verbot von Maulschlaufen

09.02.2023 | Sie sehen harmlos aus, bedeuten bei unsachgemäßer Verwendung jedoch Lebensgefahr für Hunde: Nylon-Maulschlaufen, die von vielen Halter*innen fälschlicherweise als Maulkorb-Ersatz genutzt werden. Nach intensiven Gesprächen mit den Expert*innen der Tierschutzombudsstelle Wien über die Gefahr von Maulschlaufen für Hunde hat der Zoofachhandelsriese Fressnapf österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen in seinen Märkten angebracht. Die TOW begrüßt den Schritt, fordert jedoch ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen, um weiteres Tierleid zu vermeiden.


Denn: Wird das harmlos wirkende Zubehör als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig. Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben. 

"Den meisten Verwender*innen von Maulschlaufen ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe fälschlicherweise von den Halter*innen für angenehmer als ein formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten."

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Ursprünglich waren Maulschlaufen nur für den kurzzeitigen Gebrauch bei tierärztlichen Behandlungen gedacht. Zur alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht. Der Verkauf ist trotz der oftmals missbräuchlichen Verwendung außerhalb tiermedizinischer Behandlungen bislang uneingeschränkt erlaubt.

INFO

Dies ist der Warnhinweis aus dem Zoofachhandel:

 

HINWEIS!

Die Maulschlaufe darf ausnahmslos nur bei kurzen, tierärztlichen Behandlungen verwendet werden, wenn kein passender Maulkorb zur Verfügung steht.

Die Maulschlaufe ist per österreichischem Tierschutzgesetz als Maulkorb-Ersatz verboten.

"Ein Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Sinne des Tierschutzes ist es jedoch enorm wichtig, dass diese harmlos wirkenden Stoffschlaufen künftig gänzlich aus dem Handel entfernt werden", so Persy. Auch der Verkauf von Zughalsbändern ("Würgehalsbändern") ohne Zugstopp, deren Verwendung in Österreich auf Initiative der Tierschutzombudsstelle Wien bereits seit 2017 gesetzlich verboten ist, soll nach Wunsch Eva Persys im Rahmen der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes untersagt werden. "Zubehör, das so konzipiert ist, dass es gegen das Wohlbefinden der Tiere eingesetzt werden und schlimmes Tierleid verursachen kann, sollte am österreichischen Markt im Jahre 2023 keinen Platz mehr haben!"   

Weitere Informationen

Unsere Anleitung In 7 Schritten zum passenden Maulkorb sowie ein Infoblatt zur Problematik von Maulschlaufen finden Sie hier.

 

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