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Bis 1. Juni: Teilen Sie mit, was Sie vom Tierschutzpaket halten

23.05.2022 | Bis zum 1. Juni läuft die Begutachtungsfrist für das Tierschutzpaket der Bundesregierung. Wir haben für Sie in drei Schritten zusammengefasst, was Sie tun können, um mehr für die Tiere zu erreichen - von ganz wenig Aufwand bis etwas mehr.


1. Unserer Stellungnahme zustimmen

Auf der Website des Parlaments kann jede Person über 14 Jahre den von anderen eingereichten Stellungnahmen zustimmen. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellungnahme mit Ihrem "Like" unterstützen!

2. Stellungnahme abgeben - mit Vorlage

Stellungnahme zur Novelle des Tierschutzgesetzes

Auf der Website des Österreichischen Parlaments kann jede Person selbst eine Stellungnahme zum Entwurf der Tierschutzgesetz-Novelle ins Formularfeld einfügen oder hochladen. 

Wir haben für Sie eine Vorlage für eine Stellungnahme vorbereitet. Diese können Sie hier als Word-Dokument herunterladen und bearbeiten oder aus dem Info-Kasten unten direkt kopieren und auf der Website des Parlaments einfügen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ort und Datum sowie Ihren Namen einfügen!

An das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz 

 

                                                                                                          Ort, Datum

Entwurf eines Gesetzes mit dem
das Tierschutzgesetz geändert wird
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren

 
Sehr geehrte Damen und Herren,


bezüglich des im Betreff bezeichneten Begutachtungsverfahrens gebe ich folgende Stellungnahme ab:
Es ist mir ein großes Anliegen, dass Tiere in Österreich (egal welcher Art) ein würdevolles Leben frei von Schmerzen und Leiden führen können.

Daher möchte ich auf folgende Punkte aus dem Gesetzesentwurf konkret eingehen:

Qualzucht:
Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen im Bereich der Qualzucht gehen nicht weit genug. Es sollte ohne jegliche Ausnahme verboten sein, Tiere zu vermehren, die dadurch Leiden oder Schmerzen erleiden bzw. Schäden davontragen müssen. Die bestehenden gesetzlichen Schlupflöcher müssen daher gestrichen werden (insbesondere § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz) und die Vorgaben, ab wann es sich tatsächlich um Qualzuchten handelt, für alle beteiligten Personen klarer festgelegt werden. Die Zucht mit Tieren sollte kein Hobby sein, dass jede*r ausüben kann, wenn es ihr*ihm passt. Stattdessen sollten nur von der Behörde zugelassene Züchter*innen Tiere verpaaren dürfen.

Töten von Eintagsküken:
Das Töten von männlichen Küken sollte grundsätzlich verboten werden. Die bereits vorhandenen Methoden zur Früherkennung des Geschlechts sollten noch besser genutzt werden.

Verbot des Abrasierens von Vibrissen:
Ich begrüße das angedachte Verbot des Abrasierens der Vibrissen bei Hunden. Es sollte aber klargestellt werden, dass dieses Verbot für alle Tiere gilt.

Öffentliches Anbieten zur Vermittlung und Verkauf von Tieren im Internet:
Ich bin sehr besorgt, dass das bestehende Verbot, Tiere im Internet zum Kauf oder zur Vermittlung anzubieten, weiter aufgeweicht wird. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesem Verbot. Durch die vorgeschlagene Änderung besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Hunde völlig unkontrolliert aus dem Ausland nach Österreich verkauft oder vermittelt werden. Dies könnte die Arbeit vieler seriös arbeitender Tierschutzorganisationen zunichtemachen. Dubiosen Welpenhändler*innen könnte weiters die Möglichkeit gegeben werden, ihre Tiere ganz legal im Internet anzubieten und ihre üblen Machenschaften noch mehr auszuweiten.

Anbindehaltung von Rindern:
Ich finde es gut, dass die dauernde Anbindehaltung von Rindern ausnahmslos verboten werden soll. Die dafür vorgesehene Übergangsfrist ist jedoch viel zu lang bemessen. Außerdem sollte es ein grundsätzliches Verbot geben, Rinder angebunden zu halten – und das nicht nur an 90 Tagen im Jahr. Rinder müssen sich ausreichend bewegen können, da sie unter natürlichen Bedingungen bis zu 10 Kilometer am Tag während des Grasens zurücklegen. Haben sie keine Möglichkeit der freien Bewegung, können sie Leiden und Schäden davontragen.

Anbindehaltung von Hüte- und Herdenschutzhunden:
Ich bin skeptisch, dass es beim Einsatz von Hüte- und Herdenschutzhunden erforderlich ist, diese über einen längeren Zeitraum angebunden zu halten. Überhaupt sind für mich noch viele Fragen hinsichtlich des Einsatzes solcher Tiere offen und ich wünsche mir eine offene und breite Debatte darüber, ob dies aus Tierschutzsicht zu befürworten ist.

Ausweitung der Parteistellung der Tierschutzombudspersonen:
Ich finde es gut und wichtig, dass den Tierschutzombudspersonen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich auch im Bereich der Tiertransporte für die betroffenen Tiere einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

NAME

Stellungnahme zur Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung

Für das Erlassen der 1. Tierhaltungsverordnung ist der zuständige Gesundheitsminister verantwortlich. Stellungnahmen zum Entwurf müssen daher direkt an das Ministerium geschickt werden, und zwar per E-Mail an veterinaerlegistik(at)gesundheitsministerium.gv.at.

Eine Vorlage für die Stellungnahme können Sie hier als Word-Dokument herunterladen und bearbeiten oder aus dem Info-Kasten unten direkt ins E-Mail kopieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ort und Datum sowie Ihren Namen einfügen!

An das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz

 

                                                                                                          Ort, Datum

Entwurf einer Verordnung des Bundesministers
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
mit der die 1. Tierhaltungsverordnung geändert wird
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des im Betreff bezeichneten Begutachtungsverfahrens gebe ich folgende Stellungnahme ab:

Es ist mir ein großes Anliegen, dass Tiere in Österreich (egal welcher Art) ein würdevolles Leben frei von Schmerzen und Leiden führen können.

Daher möchte ich auf folgende Punkte aus dem Verordnungsentwurf konkret eingehen:

Schwanzkupieren Schweine:
Ich bedauere sehr, dass im vorliegenden Entwurf kein Verbot des Schwanzkupierens bei Schweinen vorgesehen ist. Es ist hinlänglich bekannt, dass Schwanzbeißen eine Folge schlechter Bedingungen in der Tierhaltung ist. Anstatt an diesen etwas zu ändern und verpflichtend mehr Platz, Einstreu sowie getrennte Liege- und Kotbereiche vorzuschreiben, wird im Entwurf eine tierschutzwidrige Praxis verlängert. Das lehne ich entschieden ab. Jedenfalls sollte aber dieser schmerzhafte Eingriff, dort wo er unumgänglich ist, nur unter Narkose stattfinden dürfen.

Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden:
Es ist dringend Zeit für ein echtes Ende und somit Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden. Der vorliegende Entwurf setzt dies in keinster Weise um, sondern verlängert das damit in Zusammenhang stehende Tierleid unnötig auf unbestimmte Zeit. Zumindest für Neubauten müsste jedenfalls ein echtes Verbot von Vollspaltenbuchten festgelegt werden. Für bestehende Vollspaltensysteme müsste es ein fixes Ablaufdatum geben. Leider ist davon im vorliegenden Entwurf nichts zu lesen.

Kennzeichnung durch Brand:
Ich finde es wichtig, dass endlich ein Verbot der Kennzeichnung von Tieren durch Brand umgesetzt wird. Es gibt längst tierfreundlichere und zeitgemäßere Möglichkeiten der Tierkennzeichnung und keinen vernünftigen Grund dafür, diese veraltete Methode auf Kosten der betroffenen Tiere weiter fortzusetzen.

Käfighaltung von Hühnern:
Den Österreicher*innen wird seit Langem versichert, dass es bei uns keine Käfighaltung von Hühnern mehr gibt. Dies ist leider nicht der Fall. Nach wie vor gibt es Ausnahmen für manche Haltungsformen. Diese Ausnahmen müssen ohne lange Übergangsfristen endlich gestrichen werden.

Strukturierter Auslauf von Hühnern:
Ich finde es gut, dass der Auslauf von Hühnern verpflichtend strukturiert werden muss. Die damit verbundene Platzreduktion um 50 Prozent im Auslaufbereich lehne ich jedoch strikt ab.

Haltung von Pferden (Equiden):
Hinsichtlich der Haltung von Pferden sieht der Entwurf keine Änderungen vor. Es wäre jedoch dringend an der Zeit, festzulegen, dass Pferden mehrmals wöchentlich verpflichtend freier Auslauf zu gewähren ist. Weiters ist es mir ein großes Anliegen, dass der Einsatz von Hilfsmitteln und Trainingsmethoden im Pferdesport, die für die Tiere mit Leiden, Schmerzen und Schäden verbunden sind, endlich gestoppt wird. Auch die tägliche Einsatzzeit von sog. Arbeitspferden sollte verringert und eine österreichweit einheitliche Temperaturobergrenze beim Einsatz der Tiere festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

NAME

3. Eigene Stellungnahme abgeben

Natürlich können Sie auch eine selbst formulierte Stellungnahme zur Novelle von Tierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung abgeben. Den Entwurf und alle weiteren Infos zur 1. Tierhaltungsverordnung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen zu der Verordnung direkt ans zuständige Gesundheitsministerium gesendet werden müssen: veterinaerlegistik(at)gesundheitsministerium.gv.at

 

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