Hilfe für Mensch und Tier aus der Ukraine
15.03.2022 | In den letzten Wochen sind immer mehr Menschen aus der Ukraine geflüchtet und in Wien angekommen. Einige kommen jedoch nicht alleine, sondern werden von ihren treuen Samtpfoten begleitet. Für jene, die ihre Lieblinge nicht in die Notunterkunft mitnehmen dürfen, hat die Krone Tierecke gemeinsam mit der Volkshilfe Wien ein ganz besonderes Angebot auf die Beine gestellt. Wir informieren, wo geholfen wird und wie auch Sie helfen können.
Foto: Kronen Zeitung/Klemens Groh In enger Zusammenarbeit mit der Volkshilfe Wien werden private Pflegeplätze für die Haustiere Geflüchteter zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit der Österreichischen Tierärztekammer sucht die Krone Tierecke aktuell Veterinärmediziner*innen, die bereit sind, den Tieren der Flüchtlinge kostenlos Behandlungen zur Verfügung zu stellen!
"Dadurch soll die ohnehin große Belastung zumindest ein klein wenig gemildert werden", erklärt Maggie Entenfellner, Initiatorin des Hilfsprojekts. "So viele Menschen, die ankommen, haben quasi nichts dabei, nur ihre geliebten Tiere! Wir möchten ihnen ersparen, dass sie um deren Verbleib und Versorgung fürchten müssen."
So können Sie helfen:
Sachspenden im TierQuarTier Wien abgeben
Die großen, grauen Spendenboxen am Besucher- und Lieferantenparkplatz des TQT, Süßenbrunner Straße 101, 1220 Wien, sind täglich zwischen 7 und 19 Uhr geöffnet.
Benötigt werden:
Hunde- und Katzentrockenfutter/streu (kleine Säcke, die man einfach mitnehmen kann)
Futternäpfe
Maulkörbe in allen Größen
waschbare Decken
Da bei vielen der betroffenen Menschen leider noch Unsicherheit herrscht, welche Regeln und Pflichten in Bezug auf ihre Tiere gelten, haben wir die wichtigsten Infos zusammengetragen.
Chip, Impf- und Registrierungsregeln
Erleichterte Einreise: Hunde, Katze und Co. dürfen aktuell mit ihren Halter*innen auch ohne die normalerweise erforderlichen Dokumente aus der Ukraine in die EU ein- und innerhalb der EU weiterreisen.
Bei Verbleib in Österreich sollen Hunde in weiterer Folge gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert werden.
Bei Weiterreise innerhalb der EU sollten die Tiere am Zielort den dortigen Bestimmungen entsprechend behnadelt werden.
Bei Weiterreise in einen Drittstaat müssen die gültigen Einreisebedinungen für Heimtiere beachtet werden.