Weltkatzentag: Freigänger dürfen nicht sich selbst überlassen werden
08.08.2025 | Anlässlich des Weltkatzentags warnen die Tierschutzombudsstelle und das TierQuarTier Wien vor den Gefahren des sinkenden Verantwortungsbewusstsein der Halter*innen.
Zwei Wochen lang waren die Halter*innen einer Freigängerkatze in Wien verreist. Das Tier haben sie in dieser Zeit sich selbst überlassen – draußen, ohne Zugang ins Haus, ohne Versorgung. Meldungen über ähnliche Fälle haben in letzter Zeit rapide zugenommen. Die Tierschutzombudsstelle und das TierQuarTier Wien stellen anlässlich des Weltkatzentags am 8. August daher klar: Die Verpflichtungen, die Menschen mit der Haltung eines Heimtieres eingehen, gelten auch für Halter*innen von Freigängerkatzen.
Diese reichen von der Versorgung mit frischem Futter und Wasser über die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung der Tiere bis hin zur Pflicht der Kastration von Freigängern.
"Katzen wirken vom Naturell her zwar oft so, als würden sie uns Menschen nicht wirklich brauchen, und besonders Freigänger gehören sicherlich zu den unabhängigeren Heimtieren. Das entbindet die Halter*innen jedoch keineswegs von ihrer Verantwortung fürs Tier. Dass Halter*innen einfach in den Urlaub fahren oder das Tier nicht kastrieren lassen, weil sie den Preis für den Eingriff für nicht gerechtfertigt halten, ist absolut unzulässig.“
Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien
Zu einer verantwortungsvollen Haltung gehört auch das Chippen und Registrieren der Tiere. „Nur wenn die Katze gekennzeichnet und die Daten von Halterin oder Halter in der österreichischen Heimtierdatenbank hinterlegt sind, können wir die beiden rasch wieder vereinen, sollte der Freigänger einmal nicht nach Hause kommen, sondern bei uns im TierQuarTier landen“, erklärt Thomas Benda, Betriebsleiter vom TierQuarTier Wien.
Die oben genannte Freigängerkatze hat die zwei Wochen ohne ihre Halter*innen dank aufmerksamer Nachbar*innen glücklicherweise gut überstanden. Sie haben das Tier versorgt, nachdem es immer wieder an ihrer Tür auftauchte und ihnen aufgefallen war, dass im Nachbarhaus das Licht per Zeitschaltung nur zu bestimmten Zeiten an- und abgedreht war. Weitere Schritte gegen die Halter*innen wurden eingeleitet.
Prinzipiell gilt: „Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, muss mit Strafen von bis zu 3.750 Euro oder sogar der Abnahme des Tieres rechnen“, so Eva Persy.