Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Home » Online-Plattform verbannt Qualzuchtrassen aus Angebot
Nächster Artikel 

Online-Plattform verbannt Qualzuchtrassen aus Angebot

01.03.2021 | Die Tiervermittlungsplattform tieranzeigen.at hat ein Verbot für mehr als 35 Rassen mit typischen Qualzuchtmerkmalen ausgesprochen. Ab dem 1. März 2021 dürfen gewerbliche AnbieterInnen betroffene Tiere nicht mehr auf der österreichischen und der deutschen Plattform inserieren.


Laut tieranzeigen.at ist dieser Schritt "vor allem im Sinne des Tierwohls und dem Schutz vor unüberlegten Käufen" gesetzt worden. Die Liste der verbotenen Hunde- und Katzenrassen ist hier zu finden.

Die Tierschutzombudsstelle Wien begrüßt diesen mutigen Schritt des Plattform-Betreibers und hofft, dass dessen engagiertes Vorgehen gegen Qualzucht Signalwirkung hat: auf die Branche, die ZüchterInnen und Zuchtverbände wie auch auf die Politik. "Es existiert schon lange ein gesetzliches Qualzuchtverbot in Österreich, doch niemand hält sich daran", klagt Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau. "Dass ein privater Plattform-Betreiber, der mit solch einem Schritt aus wirtschaftlicher Sicht nur verlieren kann, hier als erster Nägel mit Köpfen macht, sollte den Verantwortlichen doch schwer zu denken geben!" 

Die Reaktionen sind gemischt: Neben vielen UnterstützerInnen gibt es auch einige Menschen, die sich am pauschalen Verbot bestimmter Rassen stören, da nicht jedes Tier automatisch Qualzuchtmerkmale haben müsse. "Genau hier zeigt sich der dringende Handlungsbedarf: Es müssen endlich klare Grenzwerte definiert werden, damit in jedem Fall eindeutig geklärt werden kann, ab wann es sich um Qualzucht handelt", so Persy. Dies sei aber sicher nicht die Aufgabe des Plattform-Betreibers.

Vermittlungen durch Tierheime und Tierschutzvereine, sowie Notfallvermittlungen durch Privatpersonen gemäß österreichischem Tierschutzgesetz § 8a Abs. 2 Z 4 sind von dem Verbot übrigens ausgenommen.

 

Bleiben Sie up to date!

:
:


Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:

Tipps zur KatzenhaltungVerhalten, Pflege und Fütterung.Beitrag lesen...
VIDEO: Geklickt, geliefert, gestorbenDie Aufzeichnung unseres Online-Events über den organsierten Hundehandel ist nun hier verfügbar!Beitrag lesen...
Tipps zur HundehaltungFakten-Check: Das braucht Ihr Hund.Beitrag lesen...