Ausstieg aus der Qualzucht
08.10.2020 | Qualzucht ist durch das Tierschutzgesetz verboten, verschwindet aber durch das gesetzliche Verbot nicht von selbst. Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass für die Umsetzung des Qualzuchtverbotes weitere Schritte und entschlossenes Handeln notwendig sind. Das für Tierschutz zuständige Sozialministerium ist gefordert, klare Vorgaben vorzulegen, damit sowohl Zuchtvereine als auch Kontrollbehörden wissen, welche Bestimmungen bei der Zucht einzuhalten sind.
Folgende Punkte müssen geregelt werden:
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Kein Weiterzüchten bei Qualzucht
Es muss verhindert werden, dass Qualzuchtmerkmale an die nachfolgenden Generationen weitervererbt werden. Das geht nur dann, wenn bei der Zucht die Gesundheit des Tieres genauso hoch gewertet wird wie das Aussehen und die von den Verbänden festgelegten Rassestandards. Ziel muss es sein, nach dem Prinzip "die Schlechtesten aus der Zucht nehmen" vorzugehen und gleichzeitig Inzucht zu vermeiden.
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Klare "Grenzwerte"
Welche Tiere zur Zucht zugelassen sind und welche von der Zucht ausgeschlossen werden müssen, sollte anhand möglichst klarer und gut nachvollziehbarer Kriterien festgelegt werden. Je einfacher diese überprüft werden können, desto besser kann Qualzucht verhindert werden.
Die niederländische "Ampelregelung"
In den Niederlanden gilt beim Mops die Regel: Wenn die Schnauze mindestens halb so lang oder länger ist als der Schädel, steht die Ampel auf Grün und es darf gezüchtet werden. Ist der Schädel zum Beispiel insgesamt 12 cm lang, muss die Schnauze mindestens 6 cm messen. Misst die Schnauze nur ein Drittel oder weniger als ein Drittel, steht die Ampel auf Rot und es darf keinesfalls gezüchtet werden. Liegt die Schnauzenlänge dazwischen, steht die Ampel auf Orange und der Hund darf nur zur Zucht eingesetzt werden, wenn alle anderen Kriterien qualzuchtfrei und daher auf Grün stehen.
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Zuchtprogramme
Für jede Hunderasse und im Weiteren für jede Tierart, die von Qualzucht betroffen ist, müssen von den Zuchtverbänden eigene Zuchtprogramme ausgearbeitet werden, die beschreiben, mit welchen Maßnahmen man möglichst rasch Qualzuchtmerkmale beseitigen will. Herkömmliche Screening-Verfahren auf Erbkrankheiten reichen dazu nicht, weil das Herausselektieren von qualzuchtfreien Tieren eigene züchterische Maßnahmen erfordert.
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Bundeskommission gegen Qualzucht
Ob die Zuchtprogramme geeignet sind und das Ziel der Qualzuchtfreiheit damit erreicht werden kann, sollte von einer eigenen Kontrollstelle überprüft und einem Genehmigungsverfahren nach exakten Kriterien unterzogen werden. Nur so kann eine unabhängige Aufsicht gewährleistet sein.
Je besser die Öffentlichkeit und die KonsumentInnen über Qualzuchtmerkmale und "Grenzwerte" Bescheid wissen, desto besser können sie daran mitarbeiten, dass die Zucht sich in die richtige Richtung entwickelt und unsere Tiere in Zukunft nicht mehr unter falschen Schönheitsidealen oder gesundheitlichen Nebenwirkungen im Zuchtgeschehen zu leiden haben.