Versuchstiere in Österreich nicht ausreichend geschützt
13.09.2024 | Versuchstiere sind in Österreich vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Pflege und Unterbringung der Tiere werden stattdessen im Tierversuchsgesetz geregelt. Die Schwachstellen sind seit vielen Jahren bekannt. Doch bislang hat es der Gesetzgeber verabsäumt, strengere Regelungen zu treffen.
Nicht nur die Vorgaben für die Versuchstiere sind wesentlich schwächer als für die vom Tierschutzgesetz umfassten Tiere in Österreich. Dazu kommt die erschütternde Tatsache, dass die Zahl der Tiere, die zwar für Versuche gezüchtet, aber dann als "Überschuss" getötet werden, unerträglich hoch ist (rund 300.000 Tiere pro Jahr). Hier fehlen Transparenz und Reduktionsmaßnahmen.
Großen Reformbedarf gibt es auch bei den Genehmigungsvoraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen, da die Abwägung, ob ein Tierversuch überhaupt gerechtfertigt ist (die sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse) in Österreich nur aus einer subjektiven Einschätzung des Projektansuchenden und ohne Differenzierung nach den Zwecken der Versuche besteht.
Weitere gravierende Mängel gibt es bei den Sanktionsmöglichkeiten. So können nur bestimmte Personen bzw. Organe für Übertretungen des Tierversuchsgesetzes mit Strafe belangt werden. Für Tierpfleger*innen, die für die Zucht und Betreuung der Versuchstiere verantwortlich sind, gibt es zum Beispiel keine Strafandrohungen, wenn diese die Pflege und Obsorge der Tiere vernachlässigen.
Auch die den Tierschutzombudspersonen im Tierversuchsgesetz zugedachte Rolle scheint vorrangig Alibi-Funktion zu haben. So sind die sie laut § 32 Abs 1 Tierversuchsgesetz zwar vom zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Ergebnisse sämtlicher nach § 32 Tierversuchsgesetz durchgeführten Kontrollen zu informieren. In der Praxis erhalten die Tierschutzombudspersonen aber nur rudimentäre Angaben, die keine weitere Beurteilung ermöglichen. Umfassende Einblicke und Möglichkeiten der Einflussnahme, wie es das Tierschutzgesetz für die Tierschutzombudspersonen als unabhängige Instanz vorsieht, gibt es somit im Bereich der Tierversuche nicht.
Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher, dass dieser gesetzliche Missstand ehestmöglich beseitigt und das Tierversuchsgesetz entsprechend geändert wird.