Tiertransporte: Acht Punkte für mehr Tierschutz
12.03.2020 | Bilder und Dokumentationen zur Situation von Tiertransporten belegen sehr deutlich: Transporte von Tieren in Drittländer sind zum Teil mit nicht zu rechtfertigenden Strapazen und Leiden für die Tiere verbunden. „Im Sinne des Zieles des österreichischen Tierschutzgesetzes – dem Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf – sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um solche Tiertransporte zu unterbinden“, betonen daher die Tierschutzombudspersonen Österreichs.
Aber nicht nur die jüngst dokumentierten Transportstrapazen und -situationen widersprechen gravierend dem grundsätzlichen Bekenntnis, das Wohlbefinden der Tiere zu schützen, sondern auch der Umgang mit Tieren und vor allem die Vorbereitungshandlungen für die Schlachtungen in einigen Drittländern (wie beispielsweise beim betäubungslosen „Schächten“) sind für die Rinder mit Leiden und Angst verbunden.
Gemeinsame Forderung
Daher fordern die Tierschutzombudspersonen Österreichs folgende Regelungen:
- Verbot des Transportes von nicht abgesetzten Kälbern länger als 8 Stunden
- Verbot von Schlachttiertransporten > 8 Stunden
- Verbot von Schlachttier- und Masttiertransporten aus der EU in Drittländer
- Forcierung von Kühltransporten geschlachteter Tiere anstatt von Lebendtiertransporten
- Programme in Österreich und in der Europäischen Union zu entwickeln und zu unterstützen, die die Notwendigkeit von Lebendtiertransporten verringern
- Verpflichtung für die Gastronomie, die Fleischverarbeitung und den Handel, die Herkunft des Fleisches sowie die Haltung der Tiere nachzuweisen bzw. für den Konsumenten nachvollziehbar zu machen
- Alternativen zu Zuchttiertransporten fördern (z.B. Programme direkt in den betroffenen Drittländern fördern)
- Nachweise der Zucht bzw. dem Herdenaufbau im Rahmen von bilateralen Verträgen mit Drittländern einfordern